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Damit schon der Hausbau gut versichert ist
Auch am Rohbau können teure Schäden entstehen, und von einer Baustelle gehen diverse Gefahren aus.
© mauritius images/imageBROKER/Jochen Tack

Bauversicherungen

Damit schon der Hausbau gut versichert ist

Wer einen Hausbau plant, sollte sich schon vorab um die passenden Versicherungen kümmern. So kommt die Bauwesenversicherung für Brand ebenso auf wie für Planungsfehler, die Bauherrenhaftpflicht deckt diverse Schadenersatzverpflichtungen.

Von Susanne Kowatsch

03.03.2026
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Es sollte ein Haus werden, das für Generationen hält. Der Architekt plante, der Statiker rechnete, der Baumeister baute. Gleich nachdem das Bauwerk fertig war und kurz bevor der Bauherr mit seiner Familie einziehen wollte, zeigten sich massive Risse in der Wohnzimmerdecke. „Die Decke war richtig eingeknickt, von ihr ging eine derartige Gefahr aus, dass das Bauwerk nicht mehr betreten werden durfte. Es war nicht bewohnbar“, schildert Florian Traußnig, Geschäftsführer für Risiko- und Versicherungstechnik von Koban Südvers. Und damit ging das Problem erst los: „Da mehrere Professionisten beteiligt waren, wurde danach eineinhalb Jahre lang gestritten, was die Ursache für die mangelhafte Bewehrung war. War das Eisen in der Decke mangelhaft, lag es an den Berechnungen des Statikers oder ein Ausführungsfehler des Baumeisters? Und wer würde wie viel Quote am Schaden, der ein paar Hunderttausend Euro betrug, übernehmen?“, schildert Traußnig, der den Fall irgendwann übernahm und am Ende mit viel Einsatz lösen konnte. 

Das Problem, wenn so ein Fall eintritt, man aber bei Baubeginn keine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat, ist klar: Streitigkeiten wie diese enden oft vor Gericht, es müssen teure Sachverständige bestellt werden, es dauert, und selbst wenn am Ende ein oder mehrere Professionisten zum Zahlen verurteilt werden, bleibt noch die Gefahr, dass der eine oder andere inzwischen gar nicht mehr zahlungsfähig ist, sprich, schon längst Insolvenz angemeldet hat.

Doch auch nicht jede Bauwesenversicherung bietet in einem solchen Fall sofortigen Schutz: „Häufig wird in ihnen Subsidiarität festgeschrieben. Das bedeutet, dass üblicherweise die Versicherung erst zahlt, wenn keine anderen Versicherungsverträge von den einzelnen Professionisten oder Haftungen diesen gegenüber bestehen“, so Traußnig. In unserem eben geschilderten Fall hieß das, dass der Kunde keine Versicherungsleistung erhielt, solange die Professionen stritten und das Gericht damit befasst war, ein Urteil zu fällen. In so einem Fall springt die Versicherung erst danach ein, wenn klar ist, dass ein Teil des Schadens des Kunden ungedeckt bleibt, weil sonst niemand dafür haftet und zahlt. Eine Katastrophe für eine Familie, die so lange woanders wohnen muss und keine sonstigen Mittel hat, um die Reparatur schnell in Angriff zu nehmen.

Gute Verträge verzichten dagegen auf diese Subsidiarität und zahlen ihre Kunden sofort aus – hinterher steht ihnen freilich ein Regressrecht gegenüber den Professionisten bzw. deren  Versicherungen zu.

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