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Damit die Betriebsprüfung nicht vor dem Strafrichter endet© kzenon - GettyImages.com

Betriebsprüfung

Damit die Betriebsprüfung nicht vor dem Strafrichter endet

Kommt es im Zuge einer Betriebsprüfung zu Feststellungen, passiert es in letzter Zeit immer öfter, dass sich bald darauf das Amt für Betrugsbekämpfung meldet. Wie baut man vor, wie soll man reagieren?

Von Susanne Kowatsch

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31.03.2026
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Eine Betriebsprüfung im Haus zu haben, ist für Unternehmen ohnehin schon Stress genug. Angenommen, diese endet, es kommt zur  ein oder anderen Feststellung, die Nachzahlung sowie Zinsen und Zuschläge sind beglichen. Man ist der Meinung, es ist ausgestanden, und kann sich wieder zur Gänze seinen Geschäften widmen. Doch drei Monate später flattert Post an den Geschäftsführer höchstpersönlich ins Haus. Es ist eine „Aufforderung zur schriftlichen Rechtfertigung“ vom Amt für Betrugsbekämpfung. 

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