Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

Damit die Betriebsprüfung nicht vor dem Strafrichter endet© kzenon - GettyImages.com

Betriebsprüfung

Damit die Betriebsprüfung nicht vor dem Strafrichter endet

Kommt es im Zuge einer Betriebsprüfung zu Feststellungen, passiert es in letzter Zeit immer öfter, dass sich bald darauf das Amt für Betrugsbekämpfung meldet. Wie baut man vor, wie soll man reagieren?

Von Susanne Kowatsch

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
31.03.2026
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners

Eine Betriebsprüfung im Haus zu haben, ist für Unternehmen ohnehin schon Stress genug. Angenommen, diese endet, es kommt zur  ein oder anderen Feststellung, die Nachzahlung sowie Zinsen und Zuschläge sind beglichen. Man ist der Meinung, es ist ausgestanden, und kann sich wieder zur Gänze seinen Geschäften widmen. Doch drei Monate später flattert Post an den Geschäftsführer höchstpersönlich ins Haus. Es ist eine „Aufforderung zur schriftlichen Rechtfertigung“ vom Amt für Betrugsbekämpfung. 

Weitere Artikel

Männer beim WeiterbildungskursExklusiv für GEWINN-Abonnenten

12 Fragen rund um die Weiterbildung im Job

Die Weiterbildungskarenz ist Vergangenheit – doch für wen kommt die neue Weiterbildungszeit in...

Weiterlesen: 12 Fragen rund um die Weiterbildung im Job
Stadt WienExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Altersvorsorge Wohnung

Welche Wohnungen sich zur langfristigen Geldanlage und zur Vermietung eignen, wie Sie von steigenden...

Weiterlesen: Altersvorsorge Wohnung
Kevin Warsh mit erhobenem ZeigefingerExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Rekordrenditen bei Anleihen

Aufgrund stark sinkender Kurse haben Anleiherenditen ein Rekordniveau erreicht. Ist jetzt schon der...

Weiterlesen: Rekordrenditen bei Anleihen