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Betriebsprüfung
Damit die Betriebsprüfung nicht vor dem Strafrichter endet
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Eine Betriebsprüfung im Haus zu haben, ist für Unternehmen ohnehin schon Stress genug. Angenommen, diese endet, es kommt zur ein oder anderen Feststellung, die Nachzahlung sowie Zinsen und Zuschläge sind beglichen. Man ist der Meinung, es ist ausgestanden, und kann sich wieder zur Gänze seinen Geschäften widmen. Doch drei Monate später flattert Post an den Geschäftsführer höchstpersönlich ins Haus. Es ist eine „Aufforderung zur schriftlichen Rechtfertigung“ vom Amt für Betrugsbekämpfung.


