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Damit das Pfänden ein Ende nimmt© Rawpixel - GettyImages.com

Neues Exekutionsrecht

Damit das Pfänden ein Ende nimmt

Von Susanne Kowatsch

30.03.2022
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Im Vorzimmer liegt ein ganzer Stapel ungeöffneter Mahnbriefe, gegen Mittag klingelt wieder mal der Gerichtsvollzieher. „Ich habe gescheiterte Unternehmer kennengelernt, die psychisch nicht einmal mehr die Kraft hatten, ­ihre Post zu öffnen“, schildert Rechtsanwalt Thomas Engelhart, von der Kanzlei Dr. Engelhart & Partner. Denn es sind nicht immer nur die Leichtsinnigen oder Verantwortungslosen, die irgendwann nicht mehr zahlen können. Wer über längere Zeit keinen Job mehr findet, frisch getrennt ist, womöglich wegen der Kinder nicht voll arbeiten kann oder aufgrund einer Krankheit oder eines anderen Schicksalsschlags über Nacht seine Fixkosten nicht mehr decken kann, hat oft sehr schnell ein finanzielles Problem. Und ebenso rasch folgen die Zahlungserinnerung, die erste Mahnung, die zweite Mahnung, Gebühren und Verzugszinsen.

„Eine von uns durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass sich im Schnitt eine Schuld, die nicht bezahlt wird, innerhalb von acht Jahren verdreifacht“, schildert Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen (ASB). Denn da gibt es die Überziehungszinsen am Bankkonto und die Verzugszinsen der Händler, die nicht selten inklusive Nebenkosten um die 15 Prozent ausmachen können. Dazu kommen hohe Mahnspesen, und wird vom Gläubiger ein Inkassobüro beauftragt, wird es erst richtig teuer: „Jedes Schreiben ­kostet, dazu kommen Interventionsgebühren, Kosten für Hausbesuche etc.“, so Mitterlehner. Kann der Schuldner dann noch immer nicht zahlen, wird das Gericht eingeschaltet, gegen den Schuldner wird ein sogenannter Exekutionstitel beantragt. Auch das kostet nicht zu knapp.

Es gibt keine aktuellen Zahlen, wie viele Menschen in Österreich überschuldet sind. „Rechnet man die Zahlen von Deutschland um, kommt man auf etwa 400.000. Es gibt aber jährlich nur 7.000 bis 10.000 Privatkonkurse“, erklärt Mitterlehner. Der Rest lebt ­irgendwo zwischen Mahnbriefen und Gerichtsvollzieher

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