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Coronahilfen unter der Lupe© Illustration: Arnulf Rödler

Coronahilfen

Coronahilfen unter der Lupe

Erst wurde großzügig verteilt, doch nun prüft der Fiskus sehr genau, ob die Auskünfte und Unterlagen für die diversen beantragten Zuschüsse und Beihilfen korrekt waren. Waren sie’s nicht, drohen Rückzahlungen und Strafen. GEWINN zeigt Wege aus dem drohenden Schlamassel.

Von Susanne Kowatsch

31.08.2022
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Es gab von März 2020 an einen bunten Strauß an staatlichen Förderungen und Garantien, um heimische Unternehmen durch die Coronakrise zu retten, den größten Happen machte dabei mit 9,8 Milliarden Euro die Förderung von Kurzarbeit aus. Insgesamt wurden mittlerweile 46,4 Milliarden Euro an Coronahilfsmaßnahmen ausbezahlt (siehe Grafik unten).

Das Füllhorn des Staates war ­ungewöhnlich voll, die Angst um den Betrieb teils groß, und so ist es kein ­Geheimnis, dass so mancher Unternehmer seine Zahlen ein wenig „frisierte“ oder zur Kurzarbeit angemeldete Mitarbeiter tatsächlich mehr ­arbeiten ließ als offiziell angegeben.

Besonders kritisch beäugt vom Fiskus werden aktuell freilich Unternehmen – auch das gibt es –, „die erst eine Selbstanzeige einbrachten, weil sie in den Vorjahren Schwarzumsätze erzielt hatten, um dann hinterher mit den berichtigten höheren Umsätzen mehr Umsatzersatz oder Ausfallsbonus zu lukrieren“, schildert Steuerberaterin Natascha Sautter von der c/t Rechtsanwalt GmbH. Speziell in den Fokus könnten auch Unternehmen aus Branchen kommen, die vom Lockdown wenig betroffen waren und dennoch Hilfen beantragten – etwa in der Baubranche, Handwerker oder gewisse Dienstleister, die problemlos im Homeoffice weiterarbeiten konnten.

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