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OGH-Urteile
Brand in der Mülltonne
Anfang 2023 kam es auf der gegen Feuerschäden versicherten Liegenschaft des Versicherungsnehmers zu einem Brand, der vom Beklagten verursacht wurde. Er hatte nicht gänzlich abgekühlte Asche in die Restmülltonne entleert, wodurch sich einige Stunden später darin befindliche Textilien entzündeten, die der Beklagte am selben Tag zuvor dort entsorgt hatte. Allerdings hatte sich die Asche im Zeitpunkt der Entleerung bereits seit 48 Stunden zum Abkühlen in dem dafür vorgesehenen Blechbehälter befunden. Für den Beklagten waren beim Entleerungsvorgang auch keine Hinweise darauf wahrnehmbar, dass die im Blechbehälter befindliche Asche noch nicht ausreichend erkaltet wäre. Die Feuerversicherung leistete dafür an den Versicherungsnehmer einen Entschädigungsbetrag, begehrte aber als Klägerin vom Versicherungsnehmer die Zahlung von rund 92.000 Euro.
Die Klage wurde abgewiesen (10 Ob 71/25a). Die Klägerin hätte, so der OGH, das Verschulden des Beklagten beweisen müssen. Das Erstgericht konnte nicht feststellen, ob der Beklagte die Asche auch mit Hilfe einer Schaufel dahin untersuchte, ob sie erkaltet war. Dies geht zu Lasten der Klägerin.



