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Altbau: Miete steigt nicht automatisch© Dariusz Jarzabek Fotografia - GettyImages.com

Richtwert

Altbau: Miete steigt nicht automatisch

Mit Mai dürfen auch die bestehenden Mietverträge im Altbau angehoben werden. Das muss der Vermieter aber recht­zeitig schriftlich bekanntgeben.

Von Robert Wiedersich

26.04.2022
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Bis zuletzt waren Vermieter ­unsicher, ob die Erhöhung nicht doch noch ein weiteres Mal verschoben wird. Im Vorjahr hatte die Corona-Krise die Politik zu einer Verschiebung motiviert, nun sahen viele die hohe Inflation als guten Grund, die Altbaumieten weiter auf dem Niveau von 2019 zu belassen. Aus Vermietersicht wäre das wenig nachvollziehbar gewesen. Schließlich sind die Mieten in Altbauten ohnehin schon gesetzlich beschränkt, während im Neubau – vereinfacht: alle nach 1945 errichteten Gebäude – Mieterhöhungen auch während der Corona-Pandemie problemlos möglich waren.

Bis wann die Erhöhung zugestellt werden muss

Die Erhöhung  um rund sechs Prozent zum 1. April hatte zuerst aber nur Auswirkungen auf den Abschluss neuer Verträge. Diese durften gleich mit den neuen Richtwerten abgeschlossen werden. Wer schon länger in einer Altbauwohnung wohnt, muss frühestens ab dem 5. Mai eine höhere Miete zahlen. Das liegt daran, dass der Vermieter dem Mieter die Erhöhung zuerst schriftlich bekanntgeben muss. Einfach eine höhere Miete vorschreiben ist rechtlich nicht gültig. Voraussetzung ist ein Erhöhungsbegehren. Und dieses durfte erst ab 1. April abgeschickt werden. Vermieter, die bereits im März abgeschickt haben, können vom Mieter ignoriert werden. Das Schreiben ist rechtlich unwirksam, und der Vermieter muss die Erhöhung erneut aussenden.

Für Vermieter, die sich ob der Unsicherheiten rund um die Erhöhung mit dem Schreiben zu lange Zeit gelassen haben, heißt es: bitte warten. Das Schreiben musste bis spätestens 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin  beim Mieter einlangen, um schon im Mai die höhere Miete verrechnen zu dürfen. Das wäre bei Zinstermin 5. Mai der 21. April 2022 gewesen. Langt das Schreiben danach ein, gilt die Erhöhung erst ab Juni.

Die Erhöhung der Richtwerte darf freilich nur weitergegeben werden, wenn in den Mietvertrag eine sogenannte Wertsicherungsklausel aufgenommen wurde.

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