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Achtung, Parksheriffs schießen scharf© Illustration: Arnulf Rödler

Parkstrafen

Achtung, Parksheriffs schießen scharf

Falschparken ist eine Verwaltungsübertretung unter vielen, gegen verhängte Strafen kann man den Rechtsweg bis zum Bundesfinanzgericht beschreiten. Die Rechtsprechung zeigt, wie die Chancen stehen.

Von Felix Blazina

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29.04.2025
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Welcher Autofahrer kennt nicht solche „Liebesbriefe“? „Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges, ohne dieses mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben. Die Parkometerabgabe wurde daher fahrlässig verkürzt.“ 

Kein Wunder, dass in Zeiten der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung die Kontrollorgane – vulgo Parksheriffs – vermehrt zur Überwachung der in den Kurzparkzonen abgestellten mehrspurigen Kraftfahrzeuge ausschwärmen und emsig Strafzettel verteilen. Mitunter fühlen sich die bestraften Lenker ungerecht behandelt und erheben Beschwerden gegen die verhängten Strafen, wobei sie den Instanzenzug bis zum Bundesfinanzgericht (BFG) ausschöpfen können. Dessen Rechtsprechung offenbart allerdings mehrere Fallen beim Parken, die Sie vermeiden sollten – sonst stehen die Chancen auf Erfolg schlecht.

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