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Bisher galt für beruflich genutzte Laptops und Co. ein Privatanteil von mindestens 40 Prozent beinahe als in Stein gemeißelt.
Werbungskosten & Privatanteil
40 Prozent Privatanteil – oder doch weniger?
Wer sich für berufliche Zwecke Laptop, Bildschirm, Smartphone oder sonstige digitale Arbeitsmittel anschafft und diese Kosten als Werbungskosten absetzen möchte, muss davon seit jeher den sogenannten „Privatanteil“ abziehen. In den Lohnsteuerrichtlinien ist das am Beispiel eines PCs so formuliert: „Auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens ist davon auszugehen, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, im Haushalt des Steuerpflichtigen stationierten Computers mindestens 40 Prozent beträgt. Wird vom Steuerpflichtigen eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.“


