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Woran man selten denkt: finanzielle Probleme mit den (Pflicht-)Erben
Hatte der Verstorbene Kinder, die noch minderjährig sind, redet auch das Pflegschaftsgericht mit. Die hinterbliebene Partnerin kann das gemeinsame Haus dann nicht einfach verkaufen.
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Ablebensversicherungen

Woran man selten denkt: finanzielle Probleme mit den (Pflicht-)Erben

Meist denkt man nur an offene Kredite, wenn man als junges Paar eine Ablebensversicherung abschließt. Aber auch die Ansprüche von (Mit-)Erben können den hinterbliebenen Partner vor große Probleme stellen. Ganz besonders gilt das für Lebensgefährten, oder wenn die Kinder noch minderjährig sind.

Von Susanne Kowatsch

05.01.2026
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Angenommen, Martin verstirbt als junger Mann an einem Autounfall. Wie viel erbt Lisa? Muss sie womöglich andere (Pflicht-)Erben auszahlen? 

Vorausgesetzt, Martin und Lisa waren verheiratet, aber es gibt noch keine Kinder, erbt Lisa zwei Drittel vom Hausanteil. War das Haus 700.000 Euro wert, erbt sie einen Wert in Höhe von 233.333 Euro (2/3 von 350.000 Euro, dem Hälfte-Anteil ihres Mannes). Wem steht das andere Drittel zu? Hatte Martin wie die meisten jungen Menschen noch kein Testament verfasst, dann erben seine Eltern den Rest, also 123.334 Euro. Sollten sie auf diesen Anspruch nicht verzichten, können sie sich zumindest als Miteigentümer im Grundbuch eintragen lassen. „Als Ehegattin hat Lisa zwar das gesetzliche Recht, lebenslang im Haus zu wohnen, dennoch wäre diese Situation in der Praxis belastend. Bei jeder Entscheidung rund um die Immobilie, etwa Umbauten, Belehnung oder auch Verkauf, wäre sie auf die Zustimmung der Schwiegereltern angewiesen“, erklärt Erbrechtsexperte Christian Bauer, Notar in Mistelbach. Wer weiß, ob sich das Verhältnis nicht zehn Jahre später verschlechtert, sollte Lisa einen anderen Mann kennenlernen? Bei Bereitschaft der Schwiegereltern könnte Lisa ihnen ihren Anteil um 123.333 Euro abkaufen. Vorteilhaft wäre es daher gewesen, wenn die Ablebensversicherung auch diesen Betrag mit einkalkuliert gehabt hätte, so hätte Lisa die Summe gleich an die Schwiegereltern auszahlen können, und es wäre keine Eintragung ins Grundbuch nötig gewesen.

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