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Nachfolge Wertpapierdepot
Rund ums Depot: Gestalten für die Nachkommen
Ganz grundsätzlich können Wertpapierdepots entweder als Einzeldepot mit nur einer verfügungsberechtigten Person oder als Gemeinschaftsdepot mit zwei oder mehr verfügungsberechtigten Personen geführt werden. Dies gilt auch für klassische Bankkonten. Einzeldepots werden nach dem Ableben des Depotinhabers von der Bank gesperrt. Bei Gemeinschaftsdepots ist je nach Art des Depots zu unterscheiden: „Handelt es sich um ein sogenanntes ‚Und-Depot‘, bei dem alle Inhaber gemeinsam verfügungsberechtigt sind, wird das Depot auch dann gesperrt, wenn nur einer der Inhaber verstirbt“, erklärt Steuerberaterin Clementine Michalek-Waldstein, Head of Kathrein Family Konsult der Kathrein Privatbank. Das kann in der Praxis freilich problematisch sein, weil die übrigen Inhaber bis zur Abwicklung der Verlassenschaft keinen Zugriff auf das Depot haben.
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