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Rückgabefrist bei Immofonds ab 2027
Wohnhaus des Erste Immobilienfonds in der Wiener Seestadt Aspern: Immobilienfonds richten sich unabhängig von Kündigungsfristen an langfristig orientierte Anleger.
© ERSTE Immobilien KAG/Andrea Ehrenreich

GEWINN-Tipp der Woche

Rückgabefrist bei Immofonds ab 2027

Ab dem 1. Jänner 2027 ist ein Ausstieg aus Immobilienfonds nicht mehr täglich möglich, sondern erst nach einer einjährigen Rückgabefrist. Für bestehende Anleger gibt es aber Ausnahmen.

Von Robert Wiedersich

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25.08.2026
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Im Juli hat der Nationalrat die lange erwartete neue Regelung beschlossen. Mit 1. Jänner wird eine Rückgabe- und Behaltefrist eingeführt, die es in Deutschland schon seit vielen Jahren gibt. Die Fondsanteile müssen ab dem Kauf mindestens zwölf Monate gehalten werden. Erst dann ist eine Rückgabe möglich. Ab der Erklärung der Rückgabe dauert es nochmals zwölf Monate bis zur Auszahlung. Wer neu einsteigt, kann also frühestens nach 24 Monaten wieder aussteigen. 

Allerdings wird es eine Ausnahme für bestehende Kleinanleger geben, die bereits vor dem 1. Jänner 2027 in den Fonds investiert waren. Damit sollen diese wie bisher jederzeit an ihr Geld kommen. Die Ausnahme sieht einen Freibetrag vor. 2027 und 2028 können jeweils Anteile im Wert von 20.000 Euro pro Jahr weiterhin ohne Rückgabefrist zurückgegeben werden. 2029 und 2030 sinkt der Betrag auf 10.000 Euro pro Jahr. Ab 2031 gibt es keinen Freibetrag mehr.

Kurzfristige Liquiditätsengpässe der Fonds sollen mit der neuen Regelung verhindert werden, und die Fonds können mit mehr Vorlaufzeit den Verkauf von Immobilien planen.

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