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PV-Anlage noch ohne USt. kaufen
Noch ist unklar, wann die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen enden wird. Es könnte aber schon im Frühjahr so weit sein.
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GEWINN-Tipp

PV-Anlage noch ohne USt. kaufen

Die zukünftige Regierung will die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen beenden. Das dürfte für ­einen Ansturm bei den Installationsbetrieben sorgen. Was Käufer und Interessenten jetzt wissen müssen, die noch ohne USt. kaufen wollen.

Von Robert Wiedersich

21.01.2025
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Die türkis-grüne Regierung hatte die Befreiung von der 20-prozentigen Umsatzsteuer (USt.) eigentlich bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen. Die USt.-Befreiung ersetzte seit dem Vorjahr unbürokratisch die bis dahin mühsame Förderungs­abwicklung für Anlagen bis 35 Kilowattpeak. Darunter fallen so gut wie alle privaten Anlagen.

Die Verhandler der blau-türkisen Koalition haben aber angekündigt, dass die Befreiung schon früher enden soll. Wann genau, darüber herrscht in der Branche noch Rätselraten. Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Verbands PV Austria, hält ein Auslaufen bereits im ersten Halbjahr für möglich.

Viele Kunden sind verunsichert und wollen sich deshalb so früh wie möglich noch eine steuerfreie Anlage sichern, vor allem wenn sie mit der Planung schon weit fortgeschritten sind. Installationsbetriebe berichten von einer plötzlichen Anfrageflut seit Mitte Jänner. Allerdings gilt für die USt.-Befreiung nicht das Bestelldatum. „Es ist jener Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Anlage vollständig installiert ist. Vollständig installiert ist eine Anlage zum Zeitpunkt der Abnahme. Der Zeitpunkt des Abschlusses z. B. eines Kaufvertrags oder der Zeitpunkt der Rechnungslegung sind hingegen ohne Bedeutung“, heißt es auf der Website des Finanzministeriums. Wer jetzt bestellt, muss also hoffen, dass die Gesetzesänderung nicht zu rasch kommt und die Anlage rasch installiert wird.

Eine Möglichkeit, zumindest teilweise noch von der USt.-Befreiung zu profitieren, wären Kauf und Lieferung des Materials ohne Installation bis knapp vor der Gesetzesänderung: „Werden die Photovoltaikmodule nur gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikmodule auch zu installieren hat, kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem der Käufer die Verfügungsmacht über die Module erlangt“, so das Finanzministerium. Die Kosten für die reine Installation würden nach dem Ende der Befreiung aber dann der USt. unterliegen.

Für viele Interessenten wird das Ende der Steuerbefreiung ohnehin zu rasch kommen, um noch rechtzeitig eine Anlage zu bestellen. Verbandschefin Immitzer hofft, dass es anstelle der USt.-Befreiung zumindest wieder eine Investitionsförderung des Bundes für kleine Anlagen geben wird. Auch hier gibt es noch keine Details. Wegen der Budgetkrise würde die Förderung aber wohl weniger üppig dotiert werden als in der Vergangenheit.

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