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Mietrecht

Psychisch kranke Mieter als Bedrohung: Kündigung?

Von Robert Wiedersich

08.12.2023
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Zwei Männer stehen in der Türe und streiten
Eine psychische Erkrankung ist kein Freibrief, andere Hausbewohner zu bedrohen, bestätigte der Oberste Gerichtshof. © Andrey Popov – GettyImages.com

Eine Vermieterin hatte Mieter eines Wohnhauses gekündigt. Diese hatten andere Mieter regelmäßig beschimpft, beleidigt, bedroht und strafbarer Handlungen bezichtigt. Die bedrohten Mieter trauten sich teilweise nicht mehr, ihre Wohnung über die Wohnungstüre zu verlassen. Sie nahmen stattdessen den Weg über den Garten, um nicht auf die rabiaten ­Mieter zu treffen. Andere entschieden sich überhaupt dafür, auszuziehen.

Für die Vermieterin waren daher alle Voraussetzungen für eine Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens erfüllt: Diese setzt eine Störung des friedlichen Zusammenlebens voraus, die über längere Zeit fortgesetzt wird oder sich in häufigen Wiederholungen äußert.

Die gekündigten Mieter wandten ein, dass sie unter einer psychischen Erkrankung litten. Ihr Verhalten sei durch depressive Störungen und Angststörungen ausgelöst worden. Laut dem Obersten Gerichtshof ist ­eine psychische Erkrankung aber kein Freibrief für unleidliches Verhalten. Bei einer geisteskranken Person ist zwar ein weniger strenger Maßstab als bei einer zurechnungsfähigen Person anzulegen, dies ist jedoch nicht so zu verstehen, dass die Mitbewohner jedes unleidliche Verhalten in Kauf nehmen müssen.

Die Interessensabwägung ging ­daher klar zugunsten der Vermieterin aus. Die Kündigung wurde für rechtswirksam erklärt.

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