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Mieter zahlen bald  nichts für Makler
Für viele Makler wird sich die Vermittlung von Mietwohnungen in Zukunft nicht mehr auszahlen
© fizkes - GettyImages.com

Maklerprovision

Mieter zahlen bald nichts für Makler

Voraussichtlich ab 2023 werden Makler keine Provision mehr von Mietern verlangen dürfen. Warum das Angebot an Mietwohnungen dann sinken könnte.

Von Robert Wiedersich

31.03.2022
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„Wer bestellt, bezahlt. Eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit wird damit beseitigt. Bisher mussten Mieter für eine Dienstleistung bezahlen, die sie nicht selbst beauftragt haben“, betont Jus­tizministerin Alma Zadić und meint damit die Provision für den Makler, den der Vermieter engagiert hat. Für die Vermittlung darf der Makler bisher nicht nur vom Vermieter, sondern auch vom Mieter zwischen einer halben und zwei Bruttomonatsmieten verlangen (siehe Tabelle). Schließlich, so die Argumentation der Maklerbranche, berät er ja auch den Mieter – unabhängig vom Auftraggeber. Bei häufigen Wohnungswechseln, z. B. weil befristete Mietverträge nicht verlängert werden, können die Provisionszahlungen freilich ins Geld gehen. Laut Justizministerin werden jährlich 82.000 befristete und 35.000 unbe­fristete Mietverträge abgeschlossen. Die Höhe der dabei an die Mieter ­verrechneten Provisionen wird auf 55 Millionen Euro geschätzt.

Mit dem nun präsentierten Bestellerprinzip sollen diese Kosten für die Mieter ersatzlos gestrichen werden. Das war bisher nur der Fall, wenn der Makler Immobilien vermittelte, die ihm selbst gehörten, oder Verkäufer und Maklerfirma denselben Eigentümer hatten. Laut der grünen Wohnbausprecherin Nina Tomaselli soll in Zukunft selbst dann keine Provision anfallen, wenn der Mieter zwar den Auftrag erteilt hat, aber die Immobilie bereits zuvor inseriert wurde oder es ein Naheverhältnis zwischen Makler und Vermieter gibt. Auch eine Umgehung über die Verrechnung anderer Gebühren ist verboten.

Makler ziehen sich aus Mietmarkt zurück

Wer in den nächsten Monaten eine Wohnung anmietet, wird von der neuen Regelung aber noch nicht profitieren. Bis das Bestellerprinzip in Kraft tritt, wird es voraussichtlich noch bis zum Jahresende dauern. Für die Immobilienbranche soll es zuvor eine sechsmonatige Übergangsfrist geben.

Danach ist zu erwarten, dass sich viele Makler aus der dann wenig lukrativen Vermittlung von Mietwohnungen zurückziehen werden. Das habe man in Deutschland, wo das Bestellerprinzip 2015 eingeführt wurde, klar beobachten können: „Dort sind die Makler de facto aus dem Mietgeschäft draußen“, sagt Michael Pisecky, Vertreter der Immobilienmakler in der Wiener Wirtschaftskammer, und ­erwartet: „Wie in Deutschland werden nach der Einführung weniger Objekte auf den Markt kommen und von Maklern weniger auf Plattformen und in Inseraten beworben. Leute, die aus ­anderen Orten zuziehen und keine ­lokalen Kontakte haben, werden sich schwerer tun, etwas zu finden. Die Mieter müssen schauen, wie sie durch diesen Dschungel kommen.“ Dass das Angebot langfristig sinkt, glaubt Zadić hingegen nicht: „In Deutschland kam es nach der Einführung des Bestellerprinzips zwar zu einem Rückgang, mittlerweile ist die Zahl aber vergleichbar mit jener vor der Reform.“

Tabelle: Wie viel darf der Makler verlangen

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