Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Lockdown-Umsatzersatz

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

TIPP: Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen
GEWINN auf Google als bevorzugte Quelle hinzufügen.
05.06.2023
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Geschäftslokal
© Wolfgang Spitzbart – GettyImages.com

Eine Gastwirtin beantragte und erhielt für ihren Betrieb für November und Dezember 2020 einen Covid-19-Lockdown-Umsatzersatz, woraus die Bestandgeberin ableitete, dass ­keine Minderung des Pachtertrags eingetreten sei, weswegen die Pächterin den Pachtzins auch für diese Monate schulde. Der OGH (1 Ob 181/22g) bestätigte die Ansicht der Bestandgeberin. Die Richtlinien zum Umsatzersatz enthalten, anders als jene zum Fixkostenzuschuss, keine Bestimmung, wonach die Unternehmen zumutbare Maßnahmen setzen mussten, um ihre durch den Zuschuss zu deck­enden Fixkosten zu reduzieren. Somit exis­tiert auch keine Rückzahlungspflicht, wenn der Unternehmer als Bestandnehmer eine Mietzinsminderung geltend macht.

Der Umsatzersatz knüpft an den Umsatz des Unternehmens im Vergleichsmonat des Vorjahres an und tritt damit an die Stelle des wegen des Lockdowns tatsächlich nicht erzielten Umsatzes. Die Gewährung einer solchen Förderung setzte voraus, dass der Unternehmer grundsätzlich über die Mittel verfügen musste, um (theoretisch) Umsatz zu erwirtschaften.

Wurde daher für einen Bestandgegenstand während eines pandemiebedingten Betretungsverbots ein Umsatzersatz bezogen, kann nicht vollständige Unbrauchbarkeit angenommen werden. Das hat – weil ein Pachtverhältnis vorliegt – zur Konsequenz, dass die Bestandnehmerin für diese Monate ebenfalls den vereinbarten Bestandzins schuldet.

Weitere Artikel

Mann und Frau, die sich in die Hände klatschenExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Was die neue Lohntransparenz tatsächlich ändert

Noch bevor die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in heimisches Recht umgesetzt ist, herrscht...

Weiterlesen: Was die neue Lohntransparenz tatsächlich ändert
Smartphone Motorola G70

Smartphones der Superlative

Superdünne Gehäuse, Superteleobjektive, superlange Laufzeiten – abseits vom Mainstream gibt es...

Weiterlesen: Smartphones der Superlative
Mann hält Handy in der Hand und tippt darauf, in der rechten unteren Ecke ist ein Porträt von Adam Foroughi eingefügtExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Das ist der effizienteste Konzern der Welt

KI macht Unternehmen immer effizienter, aber schon jetzt beeindrucken die Zahlen zum Gewinn pro...

Weiterlesen: Das ist der effizienteste Konzern der Welt