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Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen?
Was bedeutet die Entscheidung des OGH für Kreditnehmer, die eine solche Kreditbearbeitungsgebühr bereits bezahlt haben?
© Nuthawut Somsuk – GettyImages.com

GEWINN-Tipp

Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen?

Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass eine Kreditbearbeitungsgebühr in Form eines fixen Prozentsatzes von der Kredithöhe – es ging um 1,5 Prozent – Kunden gröblich benachteiligt. Was bedeutet das für private Kredite aber auch für Unternehmenskredite?

Von Susanne Kowatsch

30.04.2025
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Seit die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, ist die Aufregung groß. Der Verbraucherschutzverband (VSV) hat bereits einen Prozessfinanzierer gefunden und plant, eine Unterlassungsklage gegen die gegenständliche Bank, die Bawag, sowie allenfalls gegen weitere Banken einzubringen – Betroffene können sich beim VSV melden (verbraucherschutzverein.eu). Die Arbeiterkammer, welche mit einer Verbandsklage gegen die Bawag sowie die Santander Consumer Bank den Ball ins Rollen gebracht hat, hat inzwischen auch gegen die Unicredit Bank Austria eine Verbandsklage eingereicht. Doch was bedeutet das Ganze für Kreditnehmer, die selbst bei Abschluss ihres Kredits eine solche Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt haben? Können Sie nun einfach Geld zurückfordern?

Keine automatische Rückzahlung

Fix ist, dass mit der neuesten OGH-Entscheidung (Geschäftszahl 7Ob169/24i) kein Recht auf automatische Rückzahlung an die Kreditnehmer erstritten wurde. Denn der OGH hat lediglich eine Klausel abstrakt geprüft und für unzulässig erklärt. Im Fall ging es um eine Kreditbearbeitungsgebühr der Bawag in Höhe von 1,5 Prozent der Kreditsumme.

Das Höchstgericht hat aber keinen bestimmten Kreditvertrag geprüft – dies müsste erst in einem weiteren Schritt erfolgen. Der OGH sieht zudem einmalige Gebühren sehr wohl als zulässig an.

Allerdings müssen sie transparent sein und dürfen den tatsächlichen Aufwand nicht grob überschreiten – und genau daran stießen sich die obersten Richter in der aktuellen Entscheidung. Bei der im Verbandsprozess gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung bestünde nämlich eine grobe Kostenüberschreitung, wenn hier die prozentmäßige Pauschalierung von 1,5 Prozent (ohne Obergrenze) allein an der Höhe der Kreditvaluta bemessen wird. Bei einer durchschnittlichen Summe eines Hypothekarkredits von 220.000 Euro beträgt das Kreditbearbeitungsentgelt so bereits 3.300 Euro, bei einem doppelt so hohen Kredit dagegen schon 6.600 Euro „obwohl nicht nachvollziehbar sei, warum sich bei einer bloßen Verdoppelung der Kreditsumme auch der Aufwand um das Doppelte erhöhen soll“, so der OGH.

Daraus schlussfolgern Juristen nun, dass nicht jede Kreditbearbeitungsgebühr unwirksam ist. Vor allem nicht dort, wo kleinere Beträge im Spiel sind. Im Gegensatz dazu ist bei pauschalen, prozentuell berechneten Gebühren besonders bei höheren Darlehen zu vermuten, dass Unwirksamkeit vorliegt. Wo genau die Grenze zu ziehen ist, ist derzeit aber noch unklar. Sollten die Banken nicht offen für eine Kulanzlösung sein, werden für eine endgültige Klärung wohl weitere Gerichtsverfahren nötig sein.

Arbeiterkammer verhandelt

Aktuell befindet sich die Arbeiterkammer jedenfalls mit der Bawag laut eigenem Bekunden bereits in Verhandlungen und „versucht nun für Betroffene bei den Banken eine konsumentenfreundliche Lösung zu erreichen, damit sie einfach und unkompliziert ihre zu Unrecht bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr zurückbekommen“. Laut Einschätzung der meisten Juristen ist mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren zu rechnen – anders gesagt: Bis dahin stehen die Chancen ganz gut, dass die Sache geklärt ist.

Ursprung in der Servicepauschalen-Judikatur

Ganz unerwartet ist die neueste OGH-Entscheidung freilich nicht gekommen. Bereits im Vorjahr gab es eine gegen die WSK Bank. Ihren Ursprung haben die Klagen sowieso in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie in einer Entscheidung des OGH aus dem Jahr 2022 zu unzulässigen Servicepauschalen in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fitnessstudios. Auf dieser Entscheidung basieren ja auch die Forderungen zur Rückerstattung von Handyservicegebühren, über die GEWINN mehrmals berichtete.

Ende der Kreditbearbeitungsgebühr

Wie GEWINN im Zuge der letzten Krediterhebung im Jänner feststellen konnte, verzichten bei Neuabschlüssen von privaten Immobilienkrediten manche Banken mittlerweile ganz auf eine Bearbeitungsgebühr – etwa bank99, VKB Bank oder Erste Bank. Einige andere Banken haben die Gebühr auf fixe Beträge umgestellt, die meist zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen (in diesem Bereich lagen im letzten Vergleich z. B. Bawag, Unicredit Bank Austria oder BKS Bank). Andere wiederum haben neue, laufende Gebühren eingeführt. Aber eine pauschale, prozentuelle Kreditbearbeitungsgebühr war Anfang des Jahres nirgends mehr zu finden. Das Problem, und damit auch die Möglichkeit, eventuell zu viel gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückgezahlt zu erhalten, scheint somit nur bereits laufende private Kredite zu betreffen. Oder allenfalls auch bereits zurückbezahlte Kredite innerhalb der Verjährungsfrist.

Auch für Unternehmenskredite relevant

In der Entscheidung des OGH wurde bekräftigt, dass die Kreditbearbeitungsgebühr, wie sie in den gegenständlichen AGB der Bawag formuliert wird, laut § 879 Abs. 3 ABGB nichtig ist, da der Kunde durch die Regelung gröblich benachteiligt wurde. „Dieser Paragraph gilt zwar nur für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), ist aber kein Konsumentenschutz-Paragraph, er ist daher grundsätzlich auch für B2B-Geschäfte anzuwenden“, bringt Bank- und Finanzrechtsexpertin Carmen Redmann-Wippel, Rechtsanwältin bei Taylor Wessing, einen weiteren Aspekt ein. „Daher wird die Judikatur wohl auch auf Unternehmer durchschlagen“, so Redmann-Wippel. Und zwar nicht nur für Verträge mit AGB, „sondern auch für Vertragsschablonen bzw. vorformulierte Verträge für Unternehmer, die regelmäßig verwendet werden, die also die Bankberater regelmäßig aus der Schublade ziehen“, erklärt Redmann-Wippel. Dabei gilt hier ebenfalls die 30-jährige Verjährungsfrist. 

Aber auch hier ist zu beachten: „Einen gewissen Betrag als Kreditbearbeitungsgebühr zu verrechnen, wird sicherlich weiterhin bei Unternehmen möglich sein, um den tatsächlichen Aufwand abzugelten, etwa für den Beratungsaufwand, die Kreditprüfung und Genehmigung.“ 

Zudem gilt das alles nicht für individuell vereinbarte Kreditverträge, deren Vorlage nicht aus der Schublade gezogen wurde, bzw. „für individuelle Fee-Letters. Je mehr die Parteien vereinbart und individuell ausgehandelt haben, so sicherer ist es aus Sicht der Bank“, so Redmann-Wippel. 

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