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Gut versichert im Urlaub
Wer im Urlaub erkrankt oder verunfallt, sollte so schnell wie möglich seine Reiseversicherung informieren – hinterher zahlt sie eventuell nicht alles.
© warrengoldswain – GettyImages.com

Reiseversicherungen

Gut versichert im Urlaub

Wegen Kerosinmangel kommt man nicht zum gebuchten Hotel? Wegen des erkrankten Hunds muss man die Reise absagen? Der verstauchte Knöchel benötigt einen Arzt? Wann Reiseversicherungen zahlen und worauf man vor Abschluss achten sollte, klärt GEWINN.

Von Susanne Kowatsch

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02.06.2026
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Vor dem heurigen Sommerurlaub geht bei vielen, die per Flugzeug verreisen wollen, die Angst um: Was, wenn der Fluggesellschaft kurz vor Abflug das Kerosin ausgeht, man so nicht zum gebuchten Hotel kommt und um seinen Urlaub umfällt?

Die Kosten für den unmöglich gewordenen Flug wird die Fluggesellschaft zurückerstatten, aber wie geht es mit dem Hotel weiter?

In einem Fall wie diesem hat man mit einer Pauschalreise, wie GEWINN in untenstehendem Lesetipp näher erklärt, mehr Glück. Bei Individualreisen kann man höchstens auf die Kulanz des Hotelbetreibers oder des Ferienwohnungsvermieters hoffen. Es sei denn, man hat es geschafft, eine Unterkunft zu buchen, die bis kurz vor Reiseantritt kostenlos storniert werden kann. Wenn man auf den Kosten des Hotels, zu dem man nun nicht mehr rechtzeitig kommt, sitzen bleibt: Muss die Reiseversicherung zahlen?

Hier lautet die Antwort leider eindeutig Nein: „Reiseversicherungen sind darauf ausgelegt, klar definierte persönliche Risiken wie Krankheit oder Unfall abzusichern. Allgemeine Ereignisse, etwa Reisewarnungen oder Einschränkungen im Flugverkehr, fallen üblicherweise nicht darunter“, erläutert Jochen Zöschg, CEO der Europäischen Reiseversicherung. Womit wir schon beim nächsten Sorgenkind aktueller Urlauber sind: Die Reisewarnung für Dubai und Co. ist zwar wieder aufgehoben (Stand Redaktionsschluss), aber was, wenn sich das wieder ändert? Auch in diesem Fall ist eine Reiseversicherung kein Rettungsanker, schließlich handelt es sich bei kriegerischen Handlungen um kein persönliches Reisehindernis.

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