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Fünf Millionen Euro für Energiegemeinschaften© Ryhor Bruyeu - GettyImages.com

Förderung

Fünf Millionen Euro für Energiegemeinschaften

Von Erich Brenner

17.10.2023

In Österreich setzen bereits mehr als 700 Energiegemeinschaften auf diese klimaneutrale Lösung und ermöglichen es Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen, saubere Energie selbst zu produzieren, zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen.

Zum dritten Mal können sich nun Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) oder Bürgerenergiegemeinschaften (BEG), die „anderen Personen, Gemeinden, Regionen und Projektentwicklern als Vorbild dienen“, für die Ausschreibung „Energiegemeinschaften 2023“ bewerben. 

Neu ist: Ab heuer werden auch gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) unterstützt, die gemeinsam Strom produzieren und verwerten können und für die keine eigene Rechtsform erforderlich ist. Damit soll die Gründung weiterer innovativer Energiegemeinschaften gefördert werden – insgesamt mit fünf Millionen Euro, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums.

Gefördert werden Energiegemeinschaften und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, die sowohl Strom als auch Wärme bzw. Kälte bereitstellen. Es wird erwartet, dass diese Ansätze über herkömmliche Entwicklungen im betroffenen Bereich hinausgehen.

Details:

  • Im Rahmen des Programms werden Beratungsleistungen einschließlich Informationsveranstaltungen, Umweltstudien und Planungsleistungen, Schulungen und Vernetzungsmaßnahmen etc. von Energiegemeinschaften und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen mit einem bereits hohen Konkretisierungsgrad gefördert. 
  • Es kann eine Förderung immaterieller Leistungen von bis zu 50 Prozent der Nettokosten gewährt werden.
  • Es kann für das geförderte Projekt zusätzlich ein Bonus gewährt werden: Bei Nachweis der tatsächlichen Gründung bzw. Erweiterung der Energiegemeinschaft oder gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen binnen sechs Monaten durch Vorweisen des Errichtungs- und Betriebsvertrags (GEA), Netzzugangsvertrags (EEG, BEG) und/oder einer (ersten) quartalsweisen oder monatlichen Abrechnung der Energiegemeinschaft oder gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage gegenüber ihren Mitgliedern kann ein Bonus von bis zu 50 Prozent der Nettokosten ausbezahlt werden (in Summe darf die Förderung maximal 100 Prozent der beantragten Kosten nicht übersteigen). 
  • Die maximale Förderung inklusive Bonus beträgt 20.000 Euro. 
  • Förderbar sind die für die Durchführung der immateriellen Leistungen anfallenden Kosten. Diese sind durch Rechnungen zu belegen. Die Rechnungslegung hat auf den Antragsteller zu erfolgen.

Einreichungen sind laufend ab sofort bis 30. 9. 2024 (zwölf Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich.

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