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Einigung zu Kick-backs zwischen VKI und Unicredit Bank Austria
Über Kick-backs müssen Kunden nach neuerer Judikatur umfassend aufgeklärt werden.
© YiorgosGR - GettyImages.com

Geld-Tipp

Einigung zu Kick-backs zwischen VKI und Unicredit Bank Austria

Von Susanne Kowatsch

05.12.2024
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Viele Banken erhalten von Kapitalanlagegesellschaften (KAG) sogenannte Bestandsprovisionen (Kick-backs), solange der betreffende Kunde das Produkt im Portfolio hat. Doch über diese Provisionen wurden Bankkunden nach Ansicht von Konsumentenschützern in der Vergangenheit oft nicht so aufgeklärt, wie es Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996) und WAG-Novelle 2007 vorsehen, obwohl tatsächlich die Kunden die Kosten ­tragen. Erst seit 2018 kamen die Banken ihrer Offenlegungspflicht ausreichend nach, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der sich dabei auf die ­Judikatur stützt. Aus diesem Grund hat der VKI Unicredit Bank Austria sowie Erste Bank und Sparkassen aufgefordert, nicht offengelegte Bestandsprovisionen, die bis Ende 2017 angefallen sind, rückzuerstatten. Die Höhe der Bestandsprovisionen ist abhängig vom veranlagten Fondsvermögen und beträgt meist zwischen 0,3 und einem Prozent des Fondsvermögens jährlich. Der rückzuerstattende Betrag kann so je nach Investitionsvolumen und Zeitraum bis zu ein paar Tausend Euro ausmachen.

Mit der Unicredit Bank Austria hat der VKI nun eine außergerichtliche Einigung erzielt. 

Tipp: Betroffene private Anleger, die bei der Unicredit Bank Austria ­bereits vor 2018 in Fonds investiert waren (auch wenn diese mittlerweile verkauft wurden), können sich noch bis zum 10. Jänner auf vki.at/kick-back-2024 zur „Rückforderung Kick-back-Zahlungen“ anmelden!

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