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Durchblick bei den Betriebskosten
Aufzugwartung oder -reparatur? Mieter zahlen die Wartung über die Betriebskosten, aber nicht die Reparatur. Diese ist ­Eigentümersache.
© Andrey Popov - GettyImages.com, Bildbearbeitung: GEWINN

Stimmt die Abrechnung?

Durchblick bei den Betriebskosten

Spätestens Ende Juni sollten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 erhalten haben. Aber welche Kosten dürfen dort auftauchen und wie erkennen Sie überhöhte Beträge? Vermieter sollten indes aufpassen, welche Kosten sie weiterverrechnen.

Von Robert Wiedersich

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30.06.2026
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Bis zum 30. Juni hatte Ihre Hausverwaltung Zeit, die Betriebskostenabrechnungen des Vorjahres fertigzustellen. Eigentümer bekommen diese per Post oder elektronisch, Mieter finden sie auf dem schwarzen Brett im Haus oder bekommen sie ebenfalls zugesendet. 

In der Abrechnung erfährt man auch, ob es ein Guthaben oder eine Nachzahlung bei den Betriebskosten gibt. Tendenziell muss man mit steigenden Kosten rechnen. Laut Statistik Austria haben sich die Betriebskosten pro Wohnung zwischen 2025 und 2026 im Schnitt um 5,5 Prozent erhöht.

Warum macht es für die Betriebskosten von Mietern einen Unterschied, ob sie in einem Alt- oder in einem Neubau wohne? 

Der strenge Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) regelt die Betriebskosten für Mieter in Altbauwohnungen (vereinfacht alle vor 1945 erbauten), geförderten Wohnungen (z. B. Gemeindewohnungen) und Genossenschaftswohnungen. Für diese Wohnungen wird im Gesetz ganz klar aufgelistet, welche Betriebskosten verrechnet werden dürfen – von der Wasserversorgung bis zur Entrümpelung (siehe grauer Kasten). „Kosten für Entrümpelungen stehen zwar im Gesetz, dürfen Mietern aber nur verrechnet werden, wenn der Sperrmüll niemandem im Haus zuordenbar ist. Es kommt immer wieder vor, dass hier die Entsorgung von Bauschutt nach Umbaumaßnahmen reingerechnet wird. Befindet sich ein Gewerbebetrieb im Haus, z. B. ein Restaurant oder ein Frisör, ist eine Änderung des Verteilungsschlüssels möglich, damit dessen hoher Wasserverbrauch nicht anteilig von allen Parteien im Haus bezahlt werden muss“, sagt Sabine Fürst, Rechtsexpertin der Mietervereinigung. Zusätzliche Kosten, die sich gar nicht im Gesetz finden, können generell nicht auf die Mieter abgewälzt werden, selbst wenn es sich um kleine Beträge handelt. „Oft findet man einen Punkt ‚Sonstiges‘, wo sich dann z. B. unerlaubterweise Portokosten verstecken“, so Fürst. Solche Ausgaben müssen über das Honorar für die Hausverwaltung abgedeckt werden, das 2025 maximal 4,47 Euro pro Quadratmeter betragen durfte. 2026 steigt es auf 4,51 Euro.

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