Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners
Springe zum Ende des Werbebanners Springe zum Anfang des Werbebanners

Hauptinhalt

OGH-Urteile

Delegieren an ein anderes Gericht

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

30.03.2022
Springe zum Ende des WerbebannersSpringe zum Anfang des Werbebanners
Richterin beim Abstempeln
© djedzura - GettyImages.com

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit kann auf Antrag einer Partei das Oberlandesgericht, in dessen Sprengel das zuständige Gericht gelegen ist, ein anderes im selben Sprengel befindliches Gericht zur Verhandlung und Entscheidung bestimmen. Im konkreten Fall hatte das Erstgericht den Antrag des Vaters auf Delegierung der Pflegschaftssache an ein anderes Gericht jedoch zu Recht abgelehnt, so der OGH (6 Ob 16/22d). Eine behauptete Verfahrensverzögerung ist kein tauglicher Delegierungsgrund, ebenso wenig der Umstand, dass der Mann Amtshaftungsansprüche aufgrund des Verhaltens der Pflegschaftsrichterin geltend machte. Dies allein führt nicht zwingend zur Befangenheit der Pflegschaftsrichterin. Denn wenn jeder von einem Amtshaftungsverfahren betroffene Richter von einem weiteren Verfahren ausgeschlossen wäre, hätte es jede Partei in der Hand, durch Erhebung einer (auch völlig unberechtigten) Amtshaftungsklage einen ihr missliebigen Richter an der weiteren Ausübung seines Amts zu hindern.

Weitere Artikel

Bote mit vielen PaketenExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Wo bleibt mein Paket?

Welche Rechte hat man, wenn das bestellte Paket gar nicht ankommt, beschädigt ankommt oder zwar...

Weiterlesen: Wo bleibt mein Paket?
Porträt Georg WailandExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Ein Aktienjahr mit hohen Gewinnen

Lieber viel an der Börse verdienen als über die unsichere Lage klagen: Der Favoritenwechsel bei den...

Weiterlesen: Ein Aktienjahr mit hohen Gewinnen
Illustration von vielen Dingen wie Taschenrechner, Lupe, Münzen, Bargeld und verschiedenen Ausdrucken von Diagrammen

GEWINN-Anlagebarometer 2025

GEWINN hat in Kooperation mit dem renommierten Marktforschungsinstitut Marketagent Leserinnen und...

Weiterlesen: GEWINN-Anlagebarometer 2025