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Steuertipp
Auch nicht zu vergessen: Steuersparen für Arbeitnehmer
Es gibt noch ein paar weitere Möglichkeiten, als unselbständig Erwerbstätiger Steuern zu sparen, sofern der Arbeitgeber mitspielt. Im Folgenden ein paar Beispiele:
Jobticket und Klimaticket
Sollte der Arbeitgeber bereit sein, Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel zu übernehmen, bleibt die Leistung steuerfrei, wenn das Ticket zumindest am Wohn- oder am Arbeitsort gültig ist.
Wird im Gegenzug für das Jobticket allerdings ein Gehaltsteil gekürzt, liegt eine nicht begünstigte, steuerpflichtige Gehaltsumwandlung vor.
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