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Steuertipp

Auch nicht zu vergessen: Steuersparen für Arbeitnehmer

Von Susanne Kowatsch

02.12.2025
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Frau zeigt ein Klimaticket
© APA/BMLRT/Gruber/OTS

Es gibt noch ein paar weitere Möglichkeiten, als unselbständig Erwerbstätiger Steuern zu sparen, sofern der Arbeitgeber mitspielt. Im Folgenden ein paar Beispiele:

Jobticket und Klimaticket 

Sollte der Arbeitgeber bereit sein, Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel zu übernehmen, bleibt die Leistung steuerfrei, wenn das Ticket zumindest am Wohn- oder am Arbeitsort gültig ist. 
Wird im Gegenzug für das Jobticket allerdings ein Gehaltsteil gekürzt, liegt eine nicht begünstigte, steuerpflichtige Gehaltsumwandlung vor.

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