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Alles Gute kommt von oben
Gewappnet gegen hohe Gas- und Ölpreise: Wer Strom selbst erzeugt, ist klar im Vorteil, muss sich aber mit der Steuer­thematik befassen.
© Illustration: Arnulf Rödler

Photovoltaik & Steuer

Alles Gute kommt von oben

Sobald man Strom von seiner PV-Anlage ins Netz einspeist, stellen sich Steuerfragen. Wann wird man einkommensteuerpflichtig? Wann wird Umsatzsteuer fällig? Im Folgenden ein Überblick.

Von Felix Blazina

31.10.2023
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Die Errichtung von Photovoltaik­anlagen boomt weiterhin, wer kann, will weg von Gas und Öl. Zudem winken für die Errichtung von PV-Anlagen Förderungen, und wer den nicht verbrauchten Strom (Überschuss) in das Stromnetz einspeist, kann dafür pro eingespeister kWh vom Stromanbieter eine Vergütung kassieren. Letzteres ruft – und nun sind wir endgültig beim Thema Steuer angelangt – den Fiskus auf den Plan, der dabei einen steuerpflichtigen Tatbestand wittert. Ob und in welcher Höhe eine Steuerpflicht resultiert, hängt von der Art der betriebenen ­Anlage ab. Hier muss man zwischen Inselbetrieb, Volleinspeiser und Überschusseinspeiser unterschieden.

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