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Ältere Immobilien: Steuer bei Verkauf steigt 2027
Die Erhöhung der Immo-ESt trifft nur alte Immobilien, die vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden.
© Klaus Bargheer – GettyImages.com

Immobilienertragsteuer

Ältere Immobilien: Steuer bei Verkauf steigt 2027

Von Robert Wiedersich

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30.06.2026
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Wer eine Immobilie schon vor dem 31. März 2002 angeschafft hat, profitiert im Verkaufsfall in der Regel von einer günstigen Berechnungsmethode der Immobilienertragsteuer (Immo-ESt). Hier wird nicht die Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis besteuert, sondern der zu versteuernde Gewinn wird von der Finanz pauschal mit 14 Prozent des Veräußerungserlöses angesetzt. Von diesen 14 Prozent müssen dann 30 Prozent Immo-ESt gezahlt werden. Effektiv heißt das, dass die Steuerbelastung 4,2 Prozent (14 Prozent mal 30 Prozent) vom Veräußerungserlös beträgt. 

Aufgrund der starken Wertsteigerungen von Immobilien in den vergangenen Jahrzehnten fährt man damit meist günstiger, als wenn der tatsächlich erzielte Gewinn mit 30 Prozent versteuert werden müsste. Beispiel: Eine im Jahr 2000 um 100.000 Euro angeschaffte Wohnung wird 2026 um 200.000 Euro verkauft. Der zu versteuernde Gewinn sind 4,2 Prozent von 200.000 Euro, also 8.400 Euro. 

Im Zuge des Sparpakets will sich der Finanzminister nun ab dem 1. Jänner 2027 mehr von den Verkäufern holen. Die Immo-ESt für das sogenannte Altvermögen steigt dann von 4,2 auf sechs Prozent. Wer ohnehin einen Verkauf plant, sollte ihn also noch vor dem Jahreswechsel abschließen.

Für nach dem 31. März 2002 angeschaffte Immobilien ändert sich nichts. Hier beträgt die Immo-ESt weiterhin 30 Prozent vom Verkaufsgewinn.

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