Hauptinhalt

Geld-Tipp
Achtung vor TGI-Gold
Die deutsche Bafin hat dem liechtensteinischen Unternehmen, dessen Hauptaktionäre der Österreicher Helmut Kaltenegger und seine Ehefrau Katarina sind, im April zwei seiner bisher beliebtesten Produkte verboten (in einem wurden monatlich zwei Prozent, im anderen zwei Prozent plus „Treuerabatt“ versprochen), da es sich um Vermögensanlagen handelt, die über kein gebilligtes Prospekt verfügen. Ende April hat dann die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) vor Angeboten der TGI AG gewarnt und festgestellt, dass es diesem Anbieter nicht erlaubt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Auch die FMA in Liechtenstein warnt längst vor der TGI AG und rät „dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen“.
Per 28. Mai – und damit knapp nach Drucklegung des Juni-GEWINN, weshalb diesbezüglich hier nun ein Update erfolgt – gab die FMA Liechtenstein bekannt, dass sie zwei Tage zuvor die sofortige Einstellung der Produkte „Customer Basic 2 Prozent”, „Sales Premium” sowie „Sofortrabatt” angeordnet hat, wovon drei der vier der bisherigen TGI-Produkte betroffen sind. Denn TGI betreibe, nach Ansicht der Aufsichtsbehörde, ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Zulassung. Das Unternehmen muss das für die betroffenen Modelle einbezahlte Geld nun binnen vier Monaten zurückerstatten. Die Anordnung ist noch nicht rechtskräftig und kann von TGI noch bekämpft werden, sie ist jedoch sofort vollziehbar.
TGI weist in einer Stellungnahme auf ihrer Liechtensteinischen Homepage (tgi.li) die Einordnung als Einlagengeschäft zurück, es handelt sich bloß um Kaufverträge über physisches Feingold, und die monatlich gewährten Rabatte seien keine Zinsen oder Renditen sondern schlichte Preisnachlässe auf einen bereits getätigten Kauf. In einem Interview mit der Kronen Zeitung beteuerte Hauptaktionär Kaltenegger: „Dieses Verbot betrifft nur rund 15 Prozent unserer Kunden. Die beanstandeten Produkte werden aktuell repariert.”
Dass die Anordnung dennoch zehntausende Kundenbeziehungen betrifft, sieht aber auch die TGI in ihrer Stellungnahme so. Sie betont darin jedoch auch, dass die TGI für die Durchführung der behördlichen Anordnung einen gewissen Handlungsspielraum habe – sie könne entweder die Kaufpreise ihrer Kunden zurückzahlen oder anderweitige Vereinbarungen mit ihren Kunden treffen. Dazu kündigt sie ihren Kunden „zeitnah konkrete Optionen” an.
Die Unsicherheiten für die TGI und ihre Investoren scheinen jedenfalls nicht gerade geringer zu werden. Möglicherweise auch aus diesem Grund wurde inzwischen in Dubai die TGI International (Domain: tgi.gold) gegründet, um ebenfalls Rabattmodelle anzubieten. Allerdings mit dem Hinweis, dass sich der Inhalt der Website nicht an Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Österreich, in Deutschland, in der Schweiz, in Liechtenstein (und in einigen anderen Ländern) richtet.

