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OGH-Urteile

Ultimate Team ist kein Glücksspiel

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

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30.06.2026
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Fußballspiel
Dass das Spielergebnis nicht ausschließlich vom Zufall abhängt ist für den OGH ausreichend, kein Glücksspiel zu sein.© Wavebreakmedia Ltd. – GettyImages.com

Ein bekanntes Online-Fußballsimulationsspiel beinhaltet den Spielmodus „Ultimate Team“ (kurz: UT), in dem eine Fußballmannschaft zusammengestellt, verwaltet und so das Management eines Fußballclubs simuliert wird. Um seine virtuelle Mannschaft zu verbessern, können neue Mitglieder hinzugefügt werden. Diese erhält man u.a. über sogenannte „Packs“ („Lootboxen“), in denen mittels Zufallsalgorithmus generierte virtuelle Fußballspieler und andere digitale Inhalte bereitgestellt werden. Diese „Packs“ werden mit einer virtuellen Währung („Points“) erworben, die der Spieler im Onlineshop um echtes Geld kauft.  

Ein Spieler begehrte vom Herausgeber des Spiels sowie vom Onlineshop die Rückzahlung des von ihm für den Bezug solcher „Packs“ aufgewandten Betrags von 10.057,69 Euro, weil es sich um ein konzessionspflichtiges Glücksspiel handle. Da die Beklagten über keine Konzession verfügten, seien die abgeschlossenen Verträge nichtig. Dem Einwand der Beklagten, bei dem Spiel handle es sich um kein Glücks-, sondern um ein Geschicklichkeitsspiel, wurde nun Recht gegeben und die Klage abgewiesen (1 Ob 9/26v). 

Da der Spieler beim Spielmodus UT trotz der vom Zufall abhängigen Zuteilung digitaler Inhalte aus den „Packs“ durch seine eigenen Fertigkeiten den Spielverlauf mit einer für den Spielerfolg geeigneten Wahrscheinlichkeit steuern kann, hängt das Spielergebnis nicht ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall ab.

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