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Steuer­vorteile  für Vereine
Ehrenamtliche können seit letztem Jahr ein steuerfreies Freiwilligenpauschale erhalten.
© Guzel Kolobova - GettyImages.com

Steuer UND Vereine

Steuer­vorteile für Vereine

Von der Spendenbegünstigung, die seit dem letzten Jahr neu geregelt ist, bis zur Freiwilligenpauschale stehen Vereinen und ihren Helfern einige Steuerzuckerl zu.

Von Susanne Kowatsch

30.09.2025
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Über 125.000 Vereine gibt es im Land, von der freiwilligen Feuerwehr über den Sportverein bis hin zu Vereinen mit sozialen Zwecken. Seit 2024 gelten in einigen Steueraspekten für Vereine neue Regeln. 

So wurde die Spendenbegünstigung breiter geregelt. Bis dahin waren nur ganz bestimmte Organisationen spendenbegünstigt, nun können alle gemeinnützigen Organisationen, die seit länger als einem Jahr bestehen, einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der Spendenbegünstigten stellen. Ob sich der Mehraufwand – die jährliche Meldung der Spenden, ein erstmaliger Antrag sowie die jährliche Bestätigung durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer – lohnt, hängt davon ab, ob der Verein ein Potenzial für Spenden sieht.

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