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So erspart man sich mit „Regelbesteuerung“ die KESt
Wer nur Teilzeit arbeitet und damit wenig Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlt, fährt mit der „Regelbesteuerung“ oft günstiger.
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Geld-Tipp

So erspart man sich mit „Regelbesteuerung“ die KESt

Ob Student, Teilzeitbeschäftigte oder Mindestpensionist – wer wenig Einkommen aber nennenswerte Ersparnisse hat, ist ein Kandidat für die Regelbesteuerung. So zahlt man weniger Steuer als die üblichen 25 oder 27,5 Prozent KESt.

Von Susanne Kowatsch

12.08.2025
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Denn bei niedrigen Einkommen ist unter Umständen die Belastung durch den individuellen progressiven Einkommensteuertarif günstiger als die KESt: „Bis zu einem Einkommen von 13.308 Euro zahlt man aktuell gar keine Einkommensteuer. Für darüber hinausgehendes Einkommen bis 21.617 Euro werden lediglich 20 Prozent fällig“, erklärt Steuerberater Florian Kalchmair, Partner von HFP. Erst wenn das Einkommen 21.617 Euro jährlich übersteigt, zahlt man für jeden zusätzlich verdienten Euro 30 Prozent Einkommensteuer.

Wichtig: Der Antrag auf Regelbesteuerung muss vom Steuerpflichtigen stets aktiv im Rahmen der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, und zwar im Formular E1 unter Punkt 8.1.

Ob sich der Umstieg auszahlt, muss man stets durchrechnen, am besten mit Hilfe eines Steuerberaters. Im Folgenden einige Rechenbeispiele.

Bei niedrigem Aktiveinkommen:
27,5 Prozent KESt versus Regelbesteuerung

Angenommen, jemand hat Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 5.000 Euro (inländisches Depot), das sonstige Einkommen beträgt 16.617 Euro. Unter Anwendung der Endbesteuerung mit 27,5 Prozent KESt ergibt sich folgendes Ergebnis:

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