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Geld-Tipp
So erspart man sich mit „Regelbesteuerung“ die KESt
Denn bei niedrigen Einkommen ist unter Umständen die Belastung durch den individuellen progressiven Einkommensteuertarif günstiger als die KESt: „Bis zu einem Einkommen von 13.308 Euro zahlt man aktuell gar keine Einkommensteuer. Für darüber hinausgehendes Einkommen bis 21.617 Euro werden lediglich 20 Prozent fällig“, erklärt Steuerberater Florian Kalchmair, Partner von HFP. Erst wenn das Einkommen 21.617 Euro jährlich übersteigt, zahlt man für jeden zusätzlich verdienten Euro 30 Prozent Einkommensteuer.
Wichtig: Der Antrag auf Regelbesteuerung muss vom Steuerpflichtigen stets aktiv im Rahmen der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, und zwar im Formular E1 unter Punkt 8.1.
Ob sich der Umstieg auszahlt, muss man stets durchrechnen, am besten mit Hilfe eines Steuerberaters. Im Folgenden einige Rechenbeispiele.
Bei niedrigem Aktiveinkommen:
27,5 Prozent KESt versus Regelbesteuerung
Angenommen, jemand hat Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 5.000 Euro (inländisches Depot), das sonstige Einkommen beträgt 16.617 Euro. Unter Anwendung der Endbesteuerung mit 27,5 Prozent KESt ergibt sich folgendes Ergebnis: