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GEWINN-Tipp der Woche
Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern?
In beiden Fällen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den klagenden Kreditnehmern fünfstellige Beträge zugesprochen, es ging jeweils um hohe Hypothekarkredite, einmal bei der Bank Austria, einmal bei der Bawag. Zwar stellte der OGH klar, dass Bearbeitungsentgelte nicht per se verboten sind, auch Fixbeträge sind es nicht grundsätzlich. Sollten sie aber intransparent oder gröblich benachteiligend sein, sind sie unwirksam.
So wurde im einen Fall (2Ob 52/25y) ausgesprochen, dass die Klausel gröblich benachteiligend war, weil das verlangte Entgelt – stolze 20.850 Euro – den Aufwand für die aufgezählten Tätigkeiten (Bearbeitung des Antrags, Bonitätsprüfung und Erstellung der Unterlagen) grob überschritten hatte. Laut Bank selbst hatte der Aufwand 20 bis 23 Stunden betragen. Den Stundensatz, der sich daraus ergibt, sah der OGH nachvollziehbarerweise als überhöht an.
Im anderen Fall (2 Ob92/25f) wurde im Kreditvertrag nicht näher erläutert, für welche Dienstleistungen das Bearbeitungsentgelt von drei Prozent vorgesehen war. Dabei waren Bearbeitungsschritte wie Liegenschaftsbesichtigung und -bewertung, Grundbuchsüberprüfung, Abwicklung über Treuhänder etc. ohnehin extra zu bezahlen. Damit lag laut OGH Intransparenz vor – auch hier musste die Bank die Bearbeitungsgebühren samt vier Prozent Zinsen zurückzahlen. Der Anspruch auf Rückzahlung, sofern einer besteht, verjährt übrigens erst nach 30 Jahren. Dagegen können die vier Prozent Zinsen lediglich drei Jahre zurück eingeklagt werden.
Was bedeutet das für andere Kreditnehmer? Auch wenn die Banken großteils die Ansicht äußern, dass es sich bei den jüngsten Entscheidungen bloß um Einzelfälle handelt, die nicht auf andere Kunden umlegbar sind, erfreuen sich diverse Prozessfinanzierer wie Jufina bereits regen Zulaufs. Der Verbraucherschutzverein (VSV) ermöglicht Betroffenen zudem eine Teilnahme an einer Sammelklage (Näheres dazu ist unter verbraucherschutzverein.eu/kredit nachlesbar).
Weiters verhandelt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) derzeit außergerichtlich mit der einen oder anderen Bank. Im Dezember gelang eine Einigung mit der WSK Bank – Anspruchsberechtigte erhalten Kreditbearbeitungsgebühren sowie Zinsen in Höhe von sieben Prozent (!) pro Jahr für die bereits abgelaufene Kreditlaufzeit zurück. Anmelden kann man sich noch bis 3. März 2026 auf portal.vki.at/WSKBank.


