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Körberlgeld dank Airbnb und Co.?
Auch durch kurzfristige Vermietung verdientes Geld muss versteuert werden. Zudem fällt in Wien Ortstaxe an, und es gibt noch mehr zu beachten.
© Illustration: Arnulf Rödler

Privat vermieten

Körberlgeld dank Airbnb und Co.?

Anlässlich des im Mai in Wien stattfindenden Eurovision Song Contests werden die Quartiere in Hotels und Pensionen knapp. Da könnte man sich doch mit der Vermietung an Fans ein Körberlgeld verschaffen?

Von Felix Blazina

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31.03.2026

Im Prinzip kann man. Doch gilt es, dabei genau Obacht zu geben, ansonsten haben Sie schneller die Finanz und die Stadt Wien am Hals, als Ihnen lieb ist. Gerade in Wien gelten besonders strenge Vorschriften, was das Vermieten von Wohnungen für touristische Zwecke anlangt.

Steuerliche Aspekte

Wer Geld mit der Beherbergung von Gästen verdient, erzielt steuerlich gesehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einnahmen können der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer unterliegen. Wer glaubt, dass der Fiskus die Vermietung eh nicht entdeckt, irrt gewaltig. Plattformen wie Airbnb, Booking.com, Wimdu, 9flats etc. sind zur Meldung Ihrer Daten an das Finanzamt verpflichtet!

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