Schatten aus Nachbars Garten

Foto: Alex Schmidt - Thinkstock.com
Ein Wohnungseigentümer einer Erdgeschoßwohnung klagte den Liegenschaftsnachbarn auf Unterlassung einer unzumutbaren Beschattung seiner Wohnräume sowie seines Gartens und der Terrasse, durch die mittlerweile bis zu 14 Meter hohen Bäume und Sträucher des Nachbargartens. Insbesondere müsse seine Wohnung auch tagsüber künstlich beleuchtet werden.
Der OGH sprach dazu aus (8 Ob 59/15g), dass sich ein zugezogener Nachbar grundsätzlich mit den bei Erwerb seines Grundstücks vorgefundenen örtlichen Verhältnissen und absehbaren Entwicklungen abfinden muss. Da es sich bei der Nachbarliegenschaft aber nicht um ein natürliches Waldgrundstück, sondern einen Garten in einem geschlossenen Siedlungsgebiet handelt, musste er im Jahr 1998 nicht mit einem zukünftigen unbegrenzten Wildwuchs rechnen. Für die Reichweite des Schattenwurfs ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Dichte des Bewuchses ausschlaggebend. Hier werfen die Baumkronen einen durchgehenden Schatten über die gesamte Länge der Grundstücksgrenze. Eine so dichte Baumreihe findet sich innerhalb der Wohnsiedlung ausschließlich auf dem Grundstück der Beklagten. Von einer ortsüblichen Bepflanzung kann daher nicht die Rede sein.
Zur Feststellung, wie intensiv der Schattenwurf im Detail ist und wie unzumutbar, trug der OGH der Erstinstanz eine Verfahrensergänzung auf.