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Immobilienkredite
Jetzt kommen Senioren leichter an Kredite
Bislang war es für Menschen, die keine hohe Lebenserwartung mehr haben, schwierig, einen Kredit zu bekommen. Durch die Novelle zum Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) soll sich das ab 1. Mai ändern. Eine Kreditvergabe soll nun auch dann möglich sein, wenn die angestrebte Laufzeit die durchschnittliche Lebenserwartung der Verbraucher übersteigt, sofern durch Vermögenswerte die Abdeckung des auslaufenden Saldos sichergestellt ist.
Was verändert sich konkret?
„In Zukunft wird aufgrund der neuen Gesetzeslage bei Senioren auch die Besicherung durch die Immobilie eine größere Rolle spielen können“, sagt Daniela Barco, Vorständin Privatkunden, Unicredit Bank Austria, und ergänzt: „Laufzeiten von 20 Jahren oder 25 Jahren sind durchaus üblich. Im Einzelfall muss aber geprüft werden, welche Kreditlaufzeit angemessen ist. Die rechtlichen Änderungen haben hier sicherlich die Möglichkeiten erweitert.“ Positiv äußert sich auch die Oberbank: „Die neuen Vergaberegeln für Seniorenkredite gelten in der Oberbank bereits seit Beginn 2023. Jede Privatfinanzierung muss, wie bisher auch, während der gesamten Finanzierungslaufzeit leistbar sein und entsprechend besichert sein.“
Auch die Raiffeisenlandesbank OÖ kann der Gesetzesnovelle etwas Positives abgewinnen: „Die nun gesetzlich zulässige Berücksichtigung der eigenen Wohnimmobilie in der Kreditwürdigkeitsprüfung als Vermögenswert und ansetzbarer Rückzahlungsbetrag wird Erleichterungen in der Antragsprüfung bzw. Kreditvergabe ermöglichen.“ Was eben, so die s Bausparkasse, bei der Kreditantragsprüfung speziell von Senioren (60 plus) zu einer „verstärkten Prüfung auf die Leistbarkeit sowie die Werthaltigkeit der Sicherheit“ führt.