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Motorbootlizenzen: Ein Stück Luxus am Wörther See
@ Erik Bauer
Woran denken Sie, wenn Ihnen das Kürzel „KM“ in Zusammenhang mit dem Fiskus unterkommt? Wohl an das Kilometergeld. Richtig, doch es gibt noch eine völlig andere Bedeutung, nämlich die kryptische „Kontrollmitteilung“.
Von: Felix Blazina
Das Wesen einer Kontrollmitteilung (KM) besteht auf dem Prinzip, dass jeder Geschäftsfall bei den beteiligten Partnern in deren Büchern bzw. Aufzeichnungen spiegelbildlich seinen Niederschlag finden sollte. Was bei einem Steuerpflichtigen einen Aufwand (eine Betriebsausgabe) darstellt, muss bei dem anderen ein Ertrag (eine Betriebseinnahme) sein und umgekehrt. Daher werden im Zuge von Betriebsprüfungen meist auch Informationen des geprüften Rechnungswesens (z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen mit besonderer steuerlicher Bedeutung) zur Ausstellung von Kontrollmitteilungen verwendet. Nicht nur das. Auch andere steuerlich relevante Informationen werden demjenigen Steuerakt zugeleitet, bei dem der in der KM enthaltene Sachverhalt in einem Besteuerungsverfahren eine Rolle spielen kann, wie nachstehender Praxisfall zeigt.
Anlässlich einer Betriebsprüfung stand eine Liegenschaft an den Gestaden des Wörther Sees zur Diskussion, die noch durch den Umstand an Brisanz gewann, weil ein Bootshaus der Latifundie ein Motorboot samt dazugehöriger Lizenz zur Befahrung des Sees beherbergte. Im Endeffekt war das bei der Betriebsprüfung aber alles halb so schlimm. Das geprüfte Unternehmen verfügte über Einreichpläne und eine behördliche Baugenehmigung zwecks Realisierung eines Hotelprojekts, und da konnte die Motorbootlizenz einen wesentlichen Synergieeffekt bieten. Da aber von der Baugenehmigung schon jahrelang kein Gebrauch gemacht worden war, behandelte die Finanz die Liegenschaft und das Boot samt Lizenz als gewillkürtes Betriebsvermögen. Die Unternehmensleitung versicherte, das Hotelprojekt jetzt endlich realisieren zu wollen. Die Finanzbehörde durfte sich bei dieser Würdigung jedenfalls auf der sicheren Seite wiegen, zumal es bei einem Verkauf der Liegenschaft und des Bootes samt Lizenz zu einer Besteuerung der stillen Reserven kommen würde.
Die in der Bootslizenz schlummernden stillen Reserven waren nämlich gewaltig. Dazu müssen Sie wissen, dass es keine neuen Motorbootlizenzen für den Wörther See gibt, sondern nur bestehende, die bloß gemeinsam mit dem Boot übertragen werden können. Danach ist es aber ohne Weiteres möglich, das alte Schinakl gegen ein neues oder größeres zu ersetzen. Aus diesem Grunde zahlen Sie in erster Linie für die Lizenz – in der Größenordnung zwischen 150.000 bis 250.000 Euro, und nicht für das im Paket übereignete Motorboot. Daher wurde sicherheitshalber eine „KM“ ausgestellt, welche die Information enthielt, dass bei einem allfälligen Verkauf des Motorbootes auf die stillen Reserven der Lizenz Bedacht zu nehmen ist.

Halt, wo war die Lizenz geblieben?

Die Zeit verging. Bei einer neuerlichen Prüfung des Unternehmens mit der Affinität zum Wörther See stellte sich heraus, dass die Liegenschaft zwischenzeitig veräußert worden war – offenbar ein Fall plötzlichen Sinnenswandels, vom Hotelprojekt keine Spur mehr. Aber immerhin machte der Verkaufspreis wesentlich mehr als der Buchwert der Liegenschaft aus, somit konnte sich der Fiskus über die Versteuerung der stillen Reserven freuen. Aber halt: Wo war das Motorboot mit der wertvollen Lizenz geblieben? Das Unternehmen wird doch nicht . . .? Eine Anfrage bei der Schifffahrtsbehörde beim Amt der Kärntner Landesregierung brachte rasch Klarheit: Das fragliche Boot mit der Wörther-See-Zulassung K-xxxx befand sich nach wie vor im Besitz des geprüften Unternehmens, also Sorge unbegründet. Trotzdem – man weiß ja nie – kam es zur neuerlichen Ausstellung einer Kontrollmitteilung, die gleich mit einem Inserat untermauert wurde, das ein Motorboot mit Zulassung um 320.000 Euro feilbot, nach dem Motto „Gönnen Sie sich ein Stück Luxus am Wörther See“.

Artikel vom:  13.01.11
 
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