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Tinnitus durch Zugsignal
Als ein Fahrgast den Bahnsteig entlangging, erlitt er durch das laute Warnsignal einer vorbeifahrenden Lokomotive einen beidseitigen Tinnitus. Dass von den an Lokomotiven angebrachten Makrofonen (Signalhörnern) in unmittelbarer Nähe eine Gefahr für das menschliche Gehör ausgeht, war der beklagten Halterin der Lokomotive aufgrund von Arbeitsunfällen des Werkstättenpersonals bereits bekannt.
Der OGH (2 Ob 79/10x vom 27. 1. 2011) bestätigte nun die Entscheidung der zweiten Instanz, mit der dem Kläger 4.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen wurde. Die Begründung: Der Beklagten wäre es zumutbar gewesen, die Gefahr etwa durch Anbringung alternativer Signaleinrichtungen für den Bahnhofsbereich zu beseitigen, falls dies durch eine andere Anordnung des Makrofons nicht möglich gewesen wäre. Sie hat daher gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen, dafür zu sorgen, dass auch aus erlaubten Gefahrenquellen anderen kein Schaden entsteht.
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die zuständige Verwaltungsbehörde bei Lokomotiven jüngerer Generation bereits eine andere Anbringung des Makrofons vorgeschrieben hat.

Artikel vom:  17.08.11
 
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