Kein Recht auf Adresse der Tochter

Da ihm der persönliche Kontakt bereits untersagt worden war, wäre das Wissen der Adresse für den Vater ohnehin zwecklos
Der nicht obsorgeberechtigte Vater, dem bereits ein kurzfristiges, einmaliges und begleitendes Besuchsrecht versagt worden war, beantragte, der Mutter aufzutragen, die derzeitige Wohnadresse der Tochter bekannt zu geben und ihn über weitere Angelegenheiten zu informieren. Die Mutter gab Lebensumstände, Schule, Gesundheitszustand sowie weitere Ausbildungspläne bekannt und legte die letzten Schulzeugnisse vor, verweigerte aber die Bekanntgabe der Wohnadresse der Tochter.
Das Erstgericht wies den Antrag ab, weil ein unvorbereitetes Zusammentreffen des Vaters und seiner Tochter aufgrund ihres psychischen Zustands nach den bisherigen Erfahrungen derzeit das Kindeswohl ernstlich gefährde. Der OGH (2 Ob 223/ 10y, 22. 12. 2010) bestätigte die Antragsabweisung der Vorinstanzen. Auch wenn es zu den rudimentäresten Informationsrechten eines Elternteils zählt, zu wissen, wo sein Kind wohnt, ist dieses Recht nicht Selbstzweck, sondern es soll der Durchführung des persönlichen Verkehrs dienen. Da dem Vater derzeit ein Besuchsrecht in keiner Weise zusteht und ihm der persönliche Verkehr mit dem Kind untersagt wurde, wäre die begehrte Information für ihn zwecklos. Zu welchem anderen Zweck ihm die Kenntnis des Wohnsitzes dienen soll, ließ der antragstellende Vater im Dunkeln. Die Gefährdung des Kindeswohls wird auch nicht schon deshalb beseitigt, weil die Möglichkeit besteht, die unrechtmäßige Näherung des Vaters zu seiner Tochter mit einstweiliger Verfügung zu untersagen.
Artikel vom: 17.08.11
> TOP-GEWINN Mai 2012
Aktien, Anleihen, Fonds – was Sie riskieren sollten, um Ihr Vermögen zu bewahren
und vieles mehr in der aktuellen TOP-GEWINN-Ausgabe.
und vieles mehr in der aktuellen TOP-GEWINN-Ausgabe.
> GEWINN Mai 2012
Die große GEWINN-Grundstückspreisübersicht 2012 ... und vieles mehr im neuen GEWINN!
Jetzt auch am iPad und digital im österreichischen Online-Kiosk erhältlich!
Jetzt auch am iPad und digital im österreichischen Online-Kiosk erhältlich!
Immobiliendatenbank:











