Betrunkener Beifahrer

Heißer Tipp für alle, die über den Durst getrunken haben: Besser auf der Kfz-Rückbank Platz nehmen! Denn ein Umkippen am Beifahrersitz kann sie schadenersatzmäßig teuer zu stehen kommen
Bernhard W. wurde bei einem Verkehrsunfall als Beifahrer verletzt. Er war für den Lenker Jürgen F. vor Fahrtantritt zwar erkennbar alkoholisiert, aber noch ohne Weiteres in der Lage, selbständig zum Pkw zu gehen und einzusteigen. In einer Rechtskurve kippte er plötzlich auf den rechten Arm des Lenkers, wodurch dieser die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Bernhard W. begehrte vom Lenker und dessen Haftpflichtversicherung Schadenersatz unter Anrechnung eines Mitverschuldens von 50 Prozent, weil bei geringerer Geschwindigkeit eine unfallvermeidende Reaktion eher möglich gewesen wäre. Der Oberste Gerichtshof (2 Ob 210/09k vom 24. 8. 2010) bestätigte aber die vom Berufungsgericht angenommene Verschuldensteilung von 2:1 zu Lasten des Klägers. Mit der Wahl des Beifahrersitzes trotz erheblicher Alkoholisierung hat er den Unfall zu zwei Drittel selbst zu verantworten. Dagegen begründet der Vorwurf an Jürgen F., dass er trotz Kurven nicht langsamer als mit der höchstzulässigen Geschwindigkeit gefahren war, nur eine Haftung von einem Drittel.
Artikel vom: 13.01.11
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