Zur Startseite
Drucken
Kontaktformular
Schriftgröße:  A | A | A
Strafverteidiger absetzbar?
Der Sohn der Beschwerdefüh­rerin wurde mit Urteil des Strafgerichts wegen einer ganzen Latte an Delikten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vollzug eines Teils dieser Strafe wurde bedingt nachgesehen. Dabei wurde ihm die Weisung erteilt, sich einer stationären Drogenentziehungstherapie zu unterziehen.
Die Mutter des Sohnes machte entstandene Anwaltskosten von fast 5.000 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Geht das?
Außergewöhnliche Belastungen sind dann abzugsfähig, sofern sie zwangsläufig entstehen. Bei der Übernahme von Prozesskosten eines nahen Angehörigen liegt in der Regel diese Zwangsläufigkeit jedoch nicht vor. Es besteht nämlich keine sittliche Pflicht, seinem straffällig gewordenen erwachsenen Kind den Strafverteidiger zu bezahlen. Noch dazu: Kosten, die im Zusammenhang mit einem Strafprozess anfallen, sind nach Judikatur und Lehre nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie einem letztlich freigesprochenem Angeklagten erwachsen.

Artikel vom:  13.01.11
 
> TOP-GEWINN Mai 2012
Aktien, Anleihen, Fonds – was Sie riskieren sollten, um Ihr Vermögen zu bewahren

und vieles mehr in der aktuellen TOP-GEWINN-Ausgabe.
Loading..
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig! Schreiben Sie uns Ihre Wünsche, Beschwerden, Fragen.
> GEWINN Mai 2012
Die große GEWINN-Grundstückspreisübersicht 2012 ... und vieles mehr im neuen GEWINN!

Jetzt auch am iPad und digital im österreichischen Online-Kiosk erhältlich!

Immobiliendatenbank:
Immobilien-Datenbank – Tausende Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Geschäftslokale, Büros, gewerbliche und Sonderobjekte erwarten Sie!