Reisekosten: Anteiliger Abzug ist möglich!
Der Verwaltungsgerichtshof leistet seinen Beitrag zur Work-Life-Balance von Steuerpflichtigen auf Dienstreisen: Erstmals lässt er eine anteilige steuerliche Berücksichtigung der Kosten von Reisen zu, die sich in einen beruflichen und einen privaten Abschnitt gliedern.
Bisher hat (von kleinen Ausnahmen abgesehen) eine auch nur teilweise „private Veranlassung“ von Reisen die Absetzbarkeit ausgeschlossen.
Den Anstoß dazu gab der Große Senat des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH). Dieser vergönnte einem deutschen Computerspezialisten nach dem Besuch einer Computermesse in Las Vegas noch ein paar Erholungstage, ohne dass der Mann gleich die ganze Reise aus seinem versteuerten Einkommen zahlen musste: Dem Nettoprinzip folgend, ließ der BFH erstmals eine Aufteilung der Reisekosten nach Maßgabe des dienstlichen und des privaten Anteils zu. Das inspirierte den Unabhängigen Finanzsenat in Österreich, einem Wiener Zivilingenieur für Wasserbauwesen eine ähnliche Möglichkeit im Zuge seiner Reise nach China zu eröffnen (vier Tage Sightseeing mit Ehefrau, 20 Tage solo Besichtigung von Wasseranlagen); nur drei Monate später billigte der VwGH diese Entscheidung, berichtete nicht ohne Stolz Univ.-Prof. Nikolaus Zorn, Hofrat des VwGH, kürzlich bei einem von der Universität Wien und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder veranstalteten Informationsabend.
Künftig gelten daher folgende Grundsätze:
- Die Reise muss sich klar in einen beruflichen und privaten Abschnitt teilen lassen, der eine also dem anderen nachgelagert sein.
- Die Fahrtkosten (Flug) können nach dem Verhältnis der Abschnitte ebenfalls aufgeteilt werden (hier: fünf Sechstel ja, ein Sechstel nein). Das gilt auch für tatsächliche Nächtigungskosten während einer längeren Anreise.
- Noch großzügiger ist der VwGH in puncto Fahrkosten bei der neu geschaffenen Kategorie von „fremdbestimmten Reisen“, also solchen, bei denen das berufliche Motiv überragend im Vordergrund steht. In diesem Fall sind die Fahrtkosten sogar zur Gänze absetzbar.
Artikel vom: 17.08.11
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