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Neugründungen: Neue Begünstigung im Kommen
@ styleuneed – Fotolia.com, Bildbearbeitung: GEWINN
Schon bisher hat das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) Start-up-Unternehmen begünstigt, indem bestimmte lohnabhängige Abgaben im ersten Jahr nach Neugründung nicht anfielen (Befreiungstatbestand). Da in der Praxis aber gerade im Gründungsjahr oft keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, ging diese Begüns­tigung ins Leere. Das Abgabenänderungsgesetz 2011 soll hier Abhilfe schaffen: Die zwölfmonatige Befreiung wird künftig innerhalb der ersten drei Jahre nach Neugründung in Anspruch genommen werden können. Die Frist soll künftig mit der Beschäftigung des ersten Arbeitnehmers zu laufen beginnen. Die möglichst frühe Anstellung von Dienstnehmern zahlt sich trotzdem aus, da nach Ablauf des ersten (ungenützten) Jahres nach Neugründung die zwölfmonatige Begünstigung nur noch für die ersten drei Dienstnehmer besteht. Hingegen existiert kein Dienstnehmerlimit, sofern diese innerhalb des ersten Jahres nach Neugründung angestellt werden. Die Gesetzwerdung steht allerdings noch aus.

Artikel vom:  17.08.11
 
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