Änderungen für Unternehmer bei der Umsatzsteuer für 2011!

Nun dürfen Unternehmer mit Vorjahresumsatz von bis zu 100.000 Euro (bisher 30.000) ihre UVA vierteljährlich abgeben
Folgende wichtige Bestimmungen sind seit Jänner 2011 bei der Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) zu beachten: Kalendermonat oder Kalendervierteljahr als UVA-Zeitraum: Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von 100.000 Euro dürfen ihre UVA nun vierteljährlich abgeben. Bisher war dies nur bei einem Vorjahresumsatz bis zu 30.000 Euro möglich.
- Kleinstunternehmer: Bisher mussten Kleinunternehmer mit Umsätzen unter 7.500 Euro keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Ab 1. Jänner 2011 wird diese Umsatzgrenze auf 30.000 angehoben und fällt damit mit der weiterhin geltenden Umsatzgrenze für Kleinunternehmer im Sinne des UStG zusammen.
- Abgabe der unterjährigen UVA: Ab sofort müssen Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Jahr (= 2010) 30.000 Euro überstiegen haben, verpflichtend unterjährig eine UVA beim Finanzamt einreichen. Die bloße Überweisung der Umsatzsteuerschuld ist also in diesen Fällen nicht mehr ausreichend.
Artikel vom: 13.01.11
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