Die steuerliche Situation für Wohnbauanleihen ab 2011

- Das bei Wohnbauanleihen eingesammelte Geld wird für geförderten Neubau, aber auch für Sanierungen verwendet
Auch bei den Wohnbauanleihen hat sich steuerlich einiges getan. Zum einen sind sie ab dem Veranlagungsjahr 2011 nicht mehr wie bisher im Rahmen der Topfsonderausgaben absetzbar.
Doch auch die Vermögenszuwachssteuer macht nicht ganz vor ihnen halt. Zwar ändert sich – wie bei allen Anleihen – für alle Anschaffungen bis zum 30. 9. erst einmal nichts.
Bei Anschaffungen ab Oktober ist hingegen noch unklar, wie genau im Fall von nachfolgenden Veräußerungen vorgegangen werden wird, wie Finanzministeriumssprecher Harald Waiglein GEWINN mitteilte. „Die Finanzverwaltung ist gerade dabei, Gespräche mit der Wirtschaftskammer, Sparte Banken und Versicherungen, zu führen. Prinzipiell ist klar, dass die bisher geltende Steuerbefreiung bis maximal vier Prozent berücksichtigt werden soll, es ist aber noch nicht entschieden, wie genau“, so Waiglein.
Doch auch die Vermögenszuwachssteuer macht nicht ganz vor ihnen halt. Zwar ändert sich – wie bei allen Anleihen – für alle Anschaffungen bis zum 30. 9. erst einmal nichts.
Bei Anschaffungen ab Oktober ist hingegen noch unklar, wie genau im Fall von nachfolgenden Veräußerungen vorgegangen werden wird, wie Finanzministeriumssprecher Harald Waiglein GEWINN mitteilte. „Die Finanzverwaltung ist gerade dabei, Gespräche mit der Wirtschaftskammer, Sparte Banken und Versicherungen, zu führen. Prinzipiell ist klar, dass die bisher geltende Steuerbefreiung bis maximal vier Prozent berücksichtigt werden soll, es ist aber noch nicht entschieden, wie genau“, so Waiglein.







