Schlecht versichert auf Dienstreise

Passiert auf Dienstreise ein Unfall und die AUVA zahlt nicht, haftet der Arbeitgeber
Dass die AUVA nicht für jeden Unfall bezahlt, der im Rahmen einer Dienstreise passiert, zeigt ein aktuelles OGH-Urteil.
Dass die AUVA nicht für jeden Unfall bezahlt, der im Rahmen einer Dienstreise passiert, zeigt ein aktuelles OGH-Urteil: Eine langjährige Mitarbeiterin stürzte unglücklich im Zuge einer Fachexkursion in Italien, die Folge war ein Verrenkungsbruch, der sie zwei Monate in den Krankenstand zwang. Als sich die AUVA weigerte, den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen, landete der Fall vor Gericht. Der OGH befand nun – anders als die zweite Instanz –, dass der Sturz nicht als Betriebsunfall anzusehen ist. Übrig bleibt in einem solchen Fall der Arbeitgeber. Denn Dienstnehmer haben laut geltender Rechtslage gegenüber ihrem Dienstgeber, der sie auf Reisen geschickt hat, Anspruch auf medizinische Versorgung nach österreichischem Standard (ist der vor Ort nicht gewährleistet, muss der Dienstgeber den Heimtransport organisieren und bezahlen). „Operationen in Privatspitälern summieren sich schnell auf Zehntausende Euro“, warnt Martin Sturzlbaum, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung.
Schutz bietet für solche Fälle eine „Corporate Travel Insurance“, die Unternehmen speziell für Geschäftsreisen angeboten wird. Wichtiges administratives Plus: Namentliche Nennung der jeweiligen Reisenden ist nicht nötig, sämtliche Dienstnehmer sind automatisch während der Reise versichert.
Schutz bietet für solche Fälle eine „Corporate Travel Insurance“, die Unternehmen speziell für Geschäftsreisen angeboten wird. Wichtiges administratives Plus: Namentliche Nennung der jeweiligen Reisenden ist nicht nötig, sämtliche Dienstnehmer sind automatisch während der Reise versichert.
Artikel vom: 11.01.11







