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Sommerhoch für Sparzinsen
Kürzlich hat EZB-Chef Jean-Claude Trichet zur Bekämpfung der steigenden Inflation eine weitere Erhöhung der Leitzinsen für den Euro-Raum in Aussicht gestellt, beschlossen könnte der Zinsschritt im Lauf des Juli werden.
Bereits jetzt weiter angestiegen sind die Geldmarktzinsen, was dazu führt, dass manche Banken schon im Juni ihre Sparzinsen weiter erhöht haben, andere hingegen noch bis Juli zuwarten wollen.
Aktueller Bestbieter bei den auf ein Jahr gebundenen Spareinlagen, die VR-Bank Braunau (www.vr-bank.at) hat bereits im Juni ihre Konditionen aufgebessert, Bankdirekt (www.bankdirekt.at) hat die Zinsen ebenfalls kürzlich angehoben und zählt derzeit zu den Bestbietern – siehe Tabelle.
Aktueller Topbieter beim täglich fälligen Geld, die Livebank (www.livebank.at, die Onlineplattform der Volksbank Kufstein) stellt per 30. 6. ihre nächste Zinsanpassung in Aussicht – die Anpassung erfolgt bei ihr immer zum 1. des Folgequartals. Zu Redaktionsschluss sah es nach einer weiteren deutlichen Erhöhung aus.
Sollte man bloß mal täglich fällig anlegen, weil es tendenziell auch nach dem Sommer weiter bergauf geht, oder lieber bald auf Fixzinsbindung umsteigen? „Die Risikoprämie auf dem Geldmarkt sollte sich im Lauf des Jahres zurückbilden und damit sollten auch die Geldmarktzinsen (Anmerkung: sie sind die Basis für die Berechnung der Sparzinsen) leicht sinken“, prognostiziert Veronika Lammer, Leiterin Währungs- und Zinsanalyse der Erste Bank. Schluss daraus, sollte sie recht haben: Es zahlt sich aus, noch im Sommer zu gutverzinsten längerfristig gebundenen Sparbüchern zu greifen, bevor auch die
Fixzinsen wieder nach unten revidiert werden.
Tipp: Eine aktuelle Übersicht auch über längerfristig gebundene Spareinlagen finden Sie online unter www.bankenrechner.at!
Livebank: Gute Zinsen, schlechte AGBs
Mit 4,39 Prozent für täglich fälliges Geld war die „Livebank“, ein Online-Service der Volksbank Kufstein, zu Redaktionsschluss nach wie vor Bestbieter unter den täglich fälligen Sparkonditionen. GEWINN berichtete bereits mehrmals darüber.
Ein interessierter GEWINN-Leser, der daraufhin gleich ein Sparkonto bei der Livebank eröffnen wollte, erlebte allerdings eine unangenehme Überraschung. Und zwar in Form einiger ziemlich ungünstig  formulierter Vertragsbedingungen in den AGBs, die die Bank dem Antragsteller zur Unterzeichnung überließ. Beispiele daraus: „Der Kunde übernimmt bei Postversand der Geheimbegriffe (PIN und TANs) die Haftung für alle Schäden, welche aus dem Postversand resultieren.“ Oder: „Die Bank ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Berechtigung zur Teilnahme am Volksbank Electronic Banking . . . zu entziehen.“ Beides Formulierungen, die so vor einem Gericht kaum halten würden. Noch etwas: Laut Auskunft des VKI kann man eine für den Geschmack des Kunden zu weit reichende Einverständniserklärung für Werbung – im Fall der Livebank „. . . dass die Bank zu Werbezwecken, Produktinformationen, Veranstaltungshinweisen usw. auch mittels Telefon, Briefpost oder elektronischer Post übermitteln darf“ – einfach durchstreichen, üblicherweise wird das von Vertragspartnern akzeptiert. Bei anderen unangenehmen Passagen wie den oben erwähnten kann man dies ebenfalls versuchen, da ist es aber wahrscheinlich, dass die Bank  den Kunden daraufhin ablehnt (mangels übereinstimmender Willenserklärung kann so kein Vertrag zustande kommen).
Neue Idee: Sparfonds-Kombiprodukte
Vielleicht – um die Österreicher ein wenig vom altbekannten Sparbuch weg in neue Anlageformen zu locken –  bieten einige Banken seit Neuestem spezielle Kombiprodukte an.
Mit dem „Raiffeisen Top Garantieplus“ bietet die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien nur noch bis 16. November 2007 für sicherheitsorientierte Gemüter eine Kombination aus dem Raiffeisenvermögenssparbuch und dem neuen Raiffeisen-Wachstumsländer-Garantiefonds – zu eher ungewöhnlichen Konditionen. Bei Raiffeisen Top Garantieplus handelt es sich um eine 50:50-Kombination eines sechsmonatigen Sparbuchs mit einer garantierten Fixverzinsung von sechs Prozent pro Jahr und einer Wertpapierveranlagung in den Raiffeisen-Wachstumsländer-Garantiefonds mit 100 Prozent Kapitalgarantie am Ende der siebenjährigen Laufzeit. Die Mindesteinlage beträgt 5.000 Euro – je 2.500 Euro für Sparbuch und Fonds.
Auch die Erste Bank ist auf den Zug aufgesprungen, mit „Kapitalsparen select“ gibt es fünf Prozent Zinsen bei einer Bindung auf ein Jahr und einem Mindestumsatz von 100 Euro. Bedingung ist jedoch, dass ein ESPA-Fonds in gleicher Höhe gekauft wird (es stehen also mehrere zur Wahl).
Bei der BAWAG heißt das Ganze „BAWAG Anlageduett“, wo die Hälfte des Geldes in ein einjähriges Kapitalsparbuch mit sechs Prozent Fixzins und die andere in den OptiADJUST Kapitalgarant II (sieben Jahre Laufzeit, 100 Prozent Kapitalgarantie) gesteckt wird, Mindestgesamteinlage sind 5.000 Euro.
Die Sparda Bank schließlich wirbt mit „Kombi Plus“. Das ein Jahr laufende Kapitalsparbuch bietet 5,25 Prozent, die andere Hälfte ist in einen Fonds-Sparvertrag ohne Laufzeitbindung oder ein strukturiertes Investment- oder ein Garantieprodukt zu legen, Mindesteinzahlung sind 4.000 Euro. Der Fonds-Sparvertrag kann danach auch laufend bespart werden.    (ft/sk)
Für Lebensversicherer wird’s immer enger
Auch das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs in Sachen „Rückkaufswerte“ gibt den Konsumentenschützern recht. Diesmal ist die Skandia davon betroffen. 13 Klauseln aus ihren Lebensversicherungsverträgen wurden als gesetzwidrig angesehen, im Kern geht es um Regelungen zu Rückkaufswertabrechnungen und Kostenbelastung, über beides werden Kunden im Vertrag nicht transparent genug aufgeklärt.
Bisher wurden ähnlich lautende höchstgerichtliche Urteile bereits gegen die UNIQA, Victoria Volksbanken, ÖBV, Finance Life, Generali und Aspecta erwirkt. Weiters unterlag Ende Juli die Raiffeisen Versicherung vor dem Handelsgericht.
Die Folgen: Diese Versicherungen dürfen sich nicht mehr auf die beanstandeten Regelungen berufen. Die für den Konsumenten erfreuliche Folge daraus ist, dass die Versicherer unter Umständen höhere Rückkaufswerte als bisher auszahlen müssen, für die Vergangenheit kann es Nachzahlungen geben.
Tipp: Mehr Information dazu finden Sie unter www.verbraucherrecht.at. Stehen Sie kurz vor einem Rückkauf Ihrer Lebensversicherung von einem der bereits verurteilten Institute oder haben Sie womöglich bereits kürzlich einen Rückkauf getätigt, können Sie sich an den VKI wenden, der eine Abschätzung der Schäden vornimmt und auch einschätzen kann, ob Sie Chancen auf Rückforderungen haben. Ansprüche können jedenfalls binnen drei Jahren ab Rückkauf geltend gemacht werden.    (sk)