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Bank ist zur umfassenden Aufklärung verpflichtet!
Der Bankberater empfahl dem Kunden den neuesten Schrei, ein strukturiertes Finanzprodukt: angestrebter Ertrag von zehn bis zwölf Prozent pro Jahr, Kapitalgarantie, es könne allerdings auch ertraglos bleiben. Diese Informationen ergaben sich aus einem dem Kunden übergebenen Factsheet. Als die erhofften Zinsen zur Gänze ausblieben, klagte der Kunde die Bank auf Schadenersatz.
Der OGH gab ihm nun recht (7 Ob 106/10d), die Informationen seien unzureichend gewesen. Das Höchstgericht hielt fest, dass die Bank eine „anlagegerechte Beratungspflicht“ trifft. Zur Beurteilung der Frage, ob man als Anleger sich auf ein gewisses Anlageprodukt einlassen soll, ist es über die vorliegend erteilten Informationen hinaus notwendig zu wissen,
  • wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Ertrag erwirtschaftet werden kann, und
  • wie groß das Risiko ist, dass Verluste eintreten.
Die hier in concreto erteilten Informationen waren nach Ansicht des OGH zu rudimentär, weshalb das Höchstgericht die Verletzung der Aufklärungspflichten und damit eine Schadenersatzpflicht der Bank bejahte.
Mindestens so hohe Wellen schlägt ein aktuelles Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. 3. 2011 (XI ZR 33/10), das auch für Österreich wegweisend sein kann. Hier hatte eine Bank dem Kunden ein „hochkomplexes“ Anlageprodukt empfohlen, mit dem der Kunde Wetten auf zukünftige Zinsentwicklungen einging. Die Besonderheit lag darin, dass die Bank selbst Partnerin der Zinswette war. Der BGH sprach aus, dass sich die beklagte Bank in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt befunden habe, weil bei der Zinswette der Gewinn der einen Seite (hier: Kunde) der Verlust der anderen Seite (hier: Bank) ist.
Wird, wie bei dem entschiedenen Fall, die Risikostruktur von der Bank bewusst zulasten des Anlegers gestaltet, besteht ein Interessenkonflikt mit der konkreten Gefahr, dass die Bank ihre Anlageempfehlung nicht allein im Kundeninteresse abgibt, weshalb der Bundesgerichtshof eine Schadenersatzpflicht bejahte.

Artikel vom:  03.08.11